Land problematisiert die Streichung des Bundeszuschusses zur Arbeitsverwaltung

Haushaltsbegleitgesetz

Nr. 040-2/06

Das Land Rheinland-Pfalz wird sich in der morgigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik gegen die im Haushaltsbegleitgesetz 2006 vorgesehene Streichung des Bundeszuschusses für die Bundesagentur für Arbeit aussprechen, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz ankündigte. Die Landesregierung begrüße zwar die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, den Bundeshaushalt nachhaltig zu konsolidieren und die Staatsfinanzen langfristig zu sanieren. Die Streichung des Bundeszuschusses zur Arbeitsverwaltung werde jedoch als problematisch angesehen, so die Ministerin.

„Mit der vorgesehenen ersatzlosen Streichung des Bundeszuschusses als Defizitausgleich der Bundesagentur für Arbeit zieht sich der Bund ein Stück weit aus seiner Verantwortung für die Abdeckung des Risikos der Arbeitslosigkeit zurück“, erklärte Malu Dreyer als Begründung für die rheinland-pfälzische Haltung. Ohne die Defizithaftung bestehe die Gefahr, dass die Bundesagentur für Arbeit aufgrund steigender Kosten, die nicht ausgeglichen werden können, zu unverhältnismäßigen Einsparungen gezwungen oder ganz handlungsunfähig werde. „Daher bestehen erhebliche Bedenken gegen einen unbeschränkten Rückzug des Bundes aus der Defizithaftung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit“, so die Ministerin. Eine Alternative könne darin bestehen, die Defizithaftung des Bundes grundsätzlich beizubehalten, aber aus Gründen der notwendigen Haushaltskonsolidierung befristet, beispielsweise für die Dauer von 4 Jahren, auszusetzen.

Bei einer ersatzlosen Streichung bestehe zudem die große Sorge, dass diese Neuregelung zum Vorbild auch für andere Systeme, wie beispielsweise die Rentenversicherung, dienen könnte. Der Sozialstaat würde an dieser Stelle aufgeweicht werden und das Vertrauen der Menschen in die soziale Sicherung würde weiter sinken.

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