| Suchtprävention

Land fördert Suchtberatungsstellen und unterstützt Suchtkranke bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

„Abhängigen Menschen die Rückkehr in ein suchtmittelfreies Leben zu ermöglichen und ihnen damit die Teilhabe an der Gesellschaft und an Arbeit zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen, ist ein zentrales Ziel der Suchtkrankenhilfe“, unterstrich Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Rheinland-Pfalz hat ein differenziertes und bewährtes Suchthilfesystem, in dessen Rahmen den Suchtberatungsstellen, die für Betroffene und ihre Angehörigen gleichermaßen eine zentrale Anlaufstelle sind, eine wichtige Rolle zukommt. „Um Teilhabe sicherzustellen, bedarf es Diagnostik, Beratung und Weitervermittlung, diese können die 43 rheinland-pfälzischen Suchtberatungsstellen den Betroffenen bieten“, so die Ministerin.

Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen 2015 die Suchtberatungsstellen und 17 Außenstellen in evangelischer, katholischer, kommunaler und freier Trägerschaft, mit einem Personalkostenzuschuss in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro. In diesen Tagen wurden die Bewilligungsbescheide an die Einrichtungsträger verschickt.

Rund 16.500 Betroffene mit einer Alkohol- oder Drogenproblematik, sowie deren Angehörige nehmen die Suchtberatungsstellen jährlich in Anspruch. Benachteiligungen, die mit einer Suchterkrankung einhergehen, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen, gescheiterte Beziehungen, Führerscheinverlust, Arbeitslosigkeit und Überschuldung, sind vielschichtig und betreffen nicht nur den Suchtkranken sondern auch seine Angehörigen. Um den vielfältigen Problemlagen gerecht zu werden, halten die Suchtberatungsstellen spezielle Angebote in der Suchtprävention, der niedrigschwelligen Arbeit oder für überschuldete Suchtkranke bereit.

„Die kostenlose Beratung, die auf Wunsch auch anonym erfolgen kann, ist für viele Betroffene der erste Schritt, Benachteiligungen entgegen zu wirken und Selbstbestimmung wiederzuerlangen“, so die Ministerin. Die Betroffenen profitierten dabei auch von der guten Vernetzung der Suchtberatungsstellen innerhalb des Suchthilfesystems, die die Vermittlung passgenauer Hilfen ermögliche und an individuellen Erfordernissen orientierte Behandlungsabschnitte erlaube. Von besonderer Bedeutung für die Betroffenen sei auch, dass die Fachkräfte der Drogenberatung über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen.

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