Nr. 119-2/06
Die Landesregierung bewerte die Ergebnisse der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Rheinland-Pfalz als positiv, betonte Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz auf eine Große Anfrage der CDU-Landtagsfraktion. Seit Inkrafttreten des Vierten Hartz-Gesetzes am 1. Januar 2005 hätten alle handelnden Akteure, die Arbeitsgemeinschaften und die zwei optierenden Kommunen sowie der Landkreis Ahrweiler und die Agentur für Arbeit Mayen, die die Aufgaben in getrennter Trägerschaft wahrnähmen, mit erheblichem logistischen und personellen Einsatz für die erfolgreiche Umsetzung gesorgt.
Die Arbeitsmarktreform habe einen großen Beitrag zur Reduzierung von verdeckter Armut geleistet, da jetzt alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erfasst und in die Integrationsbemühungen einbezogen würden, betonte die Ministerin.
Große Probleme habe anfangs die ständig ansteigende Zahl von Bedarfsgemeinschaften bereitet. Während Ende 2004 in Rheinland-Pfalz etwa 88.000 erwartet worden seien, habe es Ende Juni 2006 trotz einer leicht rückläufigen Tendenz bereits über 134.000 Bedarfsgemeinschaften gegeben. Das sei ein Anstieg von 46.000 (rund 52 Prozent). Aufgrund der ernorm gestiegenen Kundenzahl habe die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder angepasst werden müssen. Aktuell habe der Anstieg der Bedarfsgemeinschaften jedoch erstmalig gestoppt, teilweise sogar zurückgeführt werden können, so die Ministerin. Dieses Ergebnis lasse erkennen, dass die Probleme der Startphase überwunden werden konnten. Trotzdem werde die Arbeit immer noch durch eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Problemen, insbesondere in Bezug auf die Konstruktion und die eigenständigen Handlungsmöglichkeiten der Arbeitsgemeinschaften, erschwert.
Ministerin Dreyer hob hervor, dass bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt beachtliche Erfolge und Fortschritte erzielt werden konnten. So seien in 2005 über 50.500 Langzeitarbeitslose in Erwerbstätigkeit eingemündet. „Vor dem Hintergrund, dass die Arbeitslosengeld II-Träger ihre Arbeit erst 2005 aufgenommen haben und sehr viele ehemalige Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher häufig zum ersten Mal überhaupt in Integrationsbemühungen einbezogen wurden, ist das ein achtbares Arbeitsergebnis.“ Im ersten Halbjahr 2006 habe es dann noch weiter verbessert werden können: "Mit über 30.400 Personen sind 8.700 mehr als im ersten Halbjahr 2005 vermittelt worden."
Die Quote der rheinland-pfälzischen ALG II-Bezieher, die Arbeitsgelegenheiten, sog. Zusatzjobs oder 1-Euro-Jobs, wahrnähmen, so Malu Dreyer, läge bei 13,6 Prozent, also über dem Bundesdurchschnitt von 11,2 Prozent und dem Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer von 8,6 Prozent. Hier habe in den ersten neun Monaten des Jahres 2005 der Schwerpunkt der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gelegen. Zwischenzeitlich sei dieser zugunsten von Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt verschoben worden. Schwerpunktmäßig werde jetzt eine breite Palette von Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose angeboten, zum Beispiel Trainingsmaßnahmen, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse oder Vermittlungsgutscheine, teilte die Ministerin mit.
Leider habe die positive Gesamtentwicklung auf dem Arbeitsmarkt noch keinen nennenswerten Niederschlag im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit finden können, sagte die Ministerin. Eine steigende Zahl von Langzeitarbeitslosen mit nicht abzusehenden sozialen Folgen dürfe jedoch nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschlossen werden. Dieser Entwicklung sei mit allen Möglichkeiten entgegenzuwirken. So müssten die zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel der Bundesagentur für Arbeit entsprechend eingesetzt werden, um den Übergang in Langzeitarbeitslosigkeit stärker zu reduzieren als bisher. Zusätzlich müssten die arbeitsmarktpolitischen Instrumente an die speziellen Bedarfe von Kurz- und Langzeitarbeitslosen angepasst werden. Darüber hinaus sei die finanzielle Ausstattung der Arbeitslosengeld II-Träger der aktuellen Zahl der Bedarfsgemeinschaften anzupassen.
Eine nachhaltige Senkung der Kosten, so Ministerin Dreyer, sei nur über eine intensivere Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen. Die aktuelle Haushaltssperre des Haushaltsausschusses des Bundestages im Bereich der Eingliederungsmittel entziehe den Arbeitslosengeld II-Trägern die notwendigen Handlungsmöglichkeiten. Daher habe sich die Landesregierung bereits beim Bundesminister für Arbeit und Soziales dafür eingesetzt, dass die gesperrten Eingliederungsmittel wieder frei gegeben würden, um die erfolgreiche Arbeit der Arbeitslosengeld II-Träger entsprechend weiterführen zu können.