Globus Gensingen schließt erste Zielvereinbarung zum barrierefreien Handel

Menschen mit Behinderungen

Nr. 157-4/04

Behinderte Menschen sollen künftig im Globus Handelshof in Gensingen (Landkreis Mainz-Bingen) ohne Barrieren einkaufen können. Im Beisein des Staatssekretärs im Sozialministerium und Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Richard Auernheimer, unterzeichnete Kurt Piroth, Geschäftsleiter des Globus Handelshof, Betriebsstätte Gensingen, dazu mit Vertretern der Verbände der Menschen mit Behinderungen eine entsprechende Vereinbarung. Der Globus Handelshof Gensingen verpflichtet sich darin zur schrittweisen barrierefreien Ausgestaltung seines Marktes; die Verbände verpflichten sich im Gegenzug dazu, ihre Mitglieder über das Angebot zu informieren und das Unternehmen bei der Umsetzung zu begleiten. Das Sozialministerium hat den Prozess moderiert. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem eine solche Zielvereinbarung abgeschlossen wird.

Diese Zielvereinbarung freue ihn vor allem deshalb, weil die Barrierefreiheit eines der Kernelemente des neuen Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen sei, unterstrich der Staatssekretär. Das Instrument der Zielvereinbarung sei ein sehr flexibles Mittel, um mit Unternehmen über entsprechende Maßnahmen zu verhandeln. Sein Dank galt den Vertretern von Globus, die mit der Vereinbarung dazu beitragen, behinderten Menschen mehr Selbstbestimmung und Gleichstellung zu eröffnen.

Kurt Piroth, Geschäftsleiter des Globus Handelshof Gensingen, erklärte sich gerne bereit, mit den Verbänden diese Zielvereinbarung zu vereinbaren. Die beschlossenen Punkte und deren sukzessive Umsetzung tragen mit dazu bei, behinderten Mitbürgern ihren Besuch bei Globus Gensingen so angenehm wie möglich zu gestalten. Einige der festgelegten Ziele wurden bereits beim Umbau des Marktes realisiert. Piroth sagte den Verbänden zu, die noch ausstehenden Maßnahmen zeitnah auf ihre Umsetzungsmöglichkeit zu überprüfen und, wo machbar, zu verwirklichen. Seinen besonderen Dank sprach er den Fachleuten der Behindertenverbände aus, die mit ihrer Kompetenz und ihrem Sachverstand einen wesentlichen Beitrag zu der Vereinbarung geleistet haben. Sehr zufrieden zeigte sich Kurt Piroth, dass durch die geschlossene Vereinbarung und deren Umsetzung Globus wieder ein Stück mehr zur Zufriedenheit seiner Kunden beitragen kann.

Stellvertretend für die Verbände der Menschen mit Behinderungen sprach Paul Haubrich, Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter, von einem Meilenstein in der Gestaltung gleichwertiger und selbstbestimmter Lebensbedingungen. Barrierefrei einkaufen zu können, sei für behinderte Menschen sehr wichtig. Für diese Innovation gebühre Globus Lob und Anerkennung. Er zeigte sich besonders stolz, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland ist, in dem eine Zielvereinbarung abgeschlossen wird.

Mit der Zielvereinbarung soll behinderten Menschen der Zugang zu Leistungen und zum Warenangebot erleichtert werden. Dies betrifft sowohl die bauliche Ausgestaltung des Warenhauses als auch die Ausstattung und den Umgang mit behinderten Kundinnen und Kunden. Globus erklärt sich in der Zielvereinbarung bereit, den Markt schrittweise innerhalb der nächsten zwei Jahre den Bedingungen der Barrierefreiheit anzupassen. Beispielsweise sollen für sehbehinderte oder blinde Menschen Produkte „zum Greifen“ präsentiert werden. Die Beleuchtung, Farbgestaltung und Beschriftung des Marktes soll behinderten Menschen die Orientierung erleichtern. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten sollen Beschriftungen und Wegweiser in einfacher Sprache gehalten sein. Für gehörlose und schwerhörige Menschen sollen Informationen zum Beispiel durch Untertitelung so gestaltet sein, dass sie von ihnen wahrgenommen werden können. Darüber hinaus gibt es rollstuhlgerechte Einkaufswagen, behinderte Menschen werden an den Bedienungstheken bevorzugt behandelt und es gibt einen Einpackservice. Zusätzlich stehen in ihrer Mobilität eingeschränkten Kundinnen und Kunden Elektromobile zur Verfügung, um sich im Markt bewegen zu können.

Der Text der Zielvereinbarung soll nach Abschluss in das Zielvereinbarungsregister beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eingetragen werden.

Teilen

Zurück