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Geltungsdauer der Landesverordnung zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird verlängert bis zum 31. März 2021

Die Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG), das bundesweit die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Pandemie regelt, wurde verlängert.

Mit der heutigen Ministerratssitzung wurde die entsprechende Landesverordnung ebenfalls verlängert, damit soziale Dienstleister in Rheinland-Pfalz weiterhin Anträge stellen können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sowohl das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz als auch die neue Landesverordnung gelten bis 31. März 2021.

„Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz entlastet soziale Dienstleister und Einrichtungen, wie zum Beispiel die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesförderangebote, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen oder Einrichtungen der Arbeitsförderung, wenn sie wegen der Pandemie ihren normalen Betrieb nicht aufrechterhalten können und deswegen in ihrem Bestand gefährdet sind“, sagte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz regelt bundesweit die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie sollen sich aktiv in die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie einbringen, wenn sie sich in wirtschaftlicher Notlage befinden. Im Gegenzug greift der im SodEG geregelte besondere Sicherstellungsauftrag, mit dem die Leistungsträger den Bestand der sozialen Dienstleister in diesem Zeitraum sicherstellen. Wenn ein sozialer Dienstleister seine originären Aufgaben auch während der Corona-Pandemiezeit weiter erfüllt und hierfür Vergütungen erhält, erhält er keine Leistungen aus dem SodEG. Die Landesverordnung regelt, welche Behörden die nach dem SodEG entstehenden Aufgaben in Rheinland-Pfalz wahrnehmen.

„Diesen Einrichtungen steht weiterhin die Möglichkeit offen, im Rahmen eines Sicherstellungsauftrages bei der Bekämpfung der Pandemie tätig zu werden und darüber Leistungen abrechnen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des sozialen Bereichs und zur Sicherung von Arbeitsplätzen“, sagte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

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