Transparenz in der Pflege sei der Ministerin ein großes Anliegen und ein Fortschritt für den Verbraucherschutz. Da sich aber in der Umsetzung gezeigt habe, dass dringend Nachbesserungen bei den Pflegetransparenzberichten nötig seien, habe sie sich schon frühzeitig an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewandt und Schwachstellen aufgezeigt, unterstrich die Ministerin. Sie freue sich deshalb über die Ankündigung des GKV-Spitzenverbandes, kurzfristig Gespräche mit den Leistungserbringern über Änderungen an den Pflegetransparenzvereinbarungen aufzunehmen.
„Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher muss schnell eine Einigung über Verbesserungen erzielt werden. Die Pflegenoten sind zurzeit noch nicht hinreichend geeignet, die Pflegequalität von ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen zuverlässig abzubilden“, so Dreyer. Darüber hinaus sei es unabdingbar, dass die Transparenzergebnisse und das Vorgehen der Prüferinnen und Prüfer bundesweit vergleichbar seien, sagte die Ministerin. Nur so seien die tatsächliche Qualität von ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar und hätten einen Wert.
Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher muss gute Pflege als gut erkennbar sein und schlechte Pflege als schlecht. Gleichzeitig darf nicht die Arbeit von tausenden motivierten Pflegekräften, die eine gute und engagierte Arbeit leisten, schlecht geredet werden, so die Ministerin.
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