Die Maßnahmen der Landesregierung seien darauf ausgerichtet, Unternehmen und Beschäftigten möglichst konkrete und passende Hilfen anzubieten. „Die Betriebsräte sind dabei unverzichtbare Partner. Ihre Einbindung ist unerlässlich, da sie in der täglichen Arbeit mit den Folgen der Krise für ihr Unternehmen und seine Beschäftigten konfrontiert werden“, so die Ministerin. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sei es sogar eine ausdrückliche Aufgabe der Betriebsräte, zur Beschäftigungssicherung und –förderung beizutragen. Hier setze das Projekt an.
Die Landesregierung bekomme durch das Schnellinformationssystem wichtige und vor allem aktuelle Informationen zur allgemeinen Situation der Betriebe, die eine wertvolle Grundlage zur Planung weiterer Maßnahmen sei. Diese Informationen seien eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den Informationen, die die Landesregierung von Kammern, Verbänden, Arbeitsverwaltung oder anderen Institutionen bekommt, sagte Malu Dreyer. Sie unterstrich, dass es nicht um Detailinformationen oder gar Interna der Betriebe gehe. Es gehe vielmehr um die Einschätzung der Betriebsräte zum Krisenverlauf und zur Krisenbewältigung, also um allgemeine Informationen wie beispielsweise zur Kurzarbeit oder zum Qualifizierungsbedarf. Der Landesregierung lägen die Daten im Übrigen nur in anonymisierter Form vor, so dass Rückschlüsse auf einzelne konkrete Betriebe ausgeschlossen seien.
Die Ministerin wies außerdem darauf hin, dass im Rahmen des Projektes auch Beratungsleistungen durch die Technologieberatungsstelle angeboten werden, die die Betriebe rege nutzen. Als Beispiele nannte sie die Unterstützung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit oder bei der Qualifizierung im Rahmen von Kurzarbeit.
Sie freue sich sehr, dass es zwischenzeitlich eine Verständigung von Gewerkschaften und Unternehmerverbänden gebe, sich das Projekt näher anzuschauen. Das werde zu einer Versachlichung beitragen, so die Ministerin.
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Plenum/Betriebsräte-Schnellinformationssystem