Dreyer: Forderung von CDU-Chef Baldauf zur Privatisierung der Arbeitsvermittlung zurückgewiesen

Arbeit

Nr. 059-2/06

Die von dem designierten rheinland-pfälzischen CDU-Fraktionsvorsitzenden erhobene Forderung zur Privatisierung der Arbeitsvermittlung und Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit in ihrer heutigen Form wird von der rheinland-pfälzischen Arbeitsministerin Malu Dreyer scharf zurückgewiesen.

Wie die Ministerin betont, befindet sich die Bundesagentur für Arbeit derzeit in einem erfolgreichem Umstrukturierungsprozess, der noch lange nicht abgeschlossen sei. Man müsse bedenken, dass nach der Installierung der ARGEN große Kundenbereiche bereits nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit betreut würden. Darüber hinaus würde das gesamte Förderinstrumentarium im Rahmen der Evaluation zu Hartz I bis III überprüft. Diese Evaluation sollte, so Malu Dreyer abgewartet werden, damit man auf der Grundlage dieser Ergebnisse weitere Schritte auf dem Weg zu mehr Effizienz und weniger Bürokratie zugunsten der Arbeit suchenden Menschen gehen könnte.

„Schnellschüsse schaden jetzt nur“, so die Ministerin. Sie bedauere, dass durch solche Meldungen auch die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit immer wieder verunsichert würden. Diese Menschen trügen die von der Politik geforderten Umstrukturierungen ihrer Behörde seit Jahren mit großem Engagement mit und müssten immer wieder erleben, dass ihre tägliche Arbeit in Frage gestellt werde. Dies halte sie, so die Ministerin, für unverantwortlich.

Eine komplette Privatisierung der Arbeitsvermittlung - wie sie von Baldauf gefordert würde - sei nicht geeignet, die Arbeitsvermittlung weiter voranzubringen. Bereits seit vielen Jahren könnten private Arbeitsvermittler sowohl von der Bundesagentur für Arbeit als auch von Arbeitslosen mit der Vermittlung beauftragt werden. Arbeitslose, die mehr als 6 Monate arbeitslos seien, hätten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Private mit ihrer Vermittlung beauftragt würden. Die Einschaltung von Privaten habe jedoch gezeigt, dass diese in schwieriger Arbeitsmarktsituation keine besseren Vermittlungserfolge erzielten als die Bundesagentur für Arbeit.

Aufgrund dieser Faktenlage gäbe es bisher keine Hinweise darauf, dass eine völlige Privatisierung der Vermittlungstätigkeiten Verbesserungen für die Arbeitslosen bringen könnte. Die Aussage „Konkurrenz belebt das Geschäft“ sei im Falle der Vermittlung von Arbeitslosen nicht richtig, so die Ministerin. Bereits heute gäbe es Konkurrenz zwischen privaten Vermittlern, ohne dass dies den Arbeitslosen zugute käme. Im Gegenteil, die Qualität würde bei der Einführung eines Bürokratiemonsters, wie dem von Baldauf geforderten Vermittlungs-TÜV, erheblich leiden, ist sich die Ministerin sicher.

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