Dreyer/Bamberger: Vorrang für das Kindeswohl

Trennung/Scheidung

Nr. 146-5/07

„Im Fall einer Trennung oder Scheidung muss es Ziel aller Beteiligten sein, die negativen Auswirkungen auf die betroffenen Kinder so gering wie möglich zu halten“, das unterstrichen Familienministerin Malu Dreyer und Justizminister Heinz Georg Bamberger heute anlässlich der diesjährigen Landeskonferenz der Arbeitskreise Trennung und Scheidung in Trier. Der rheinland-pfälzischen Landesregierung sei es ein wichtiges Anliegen, die Umsetzung des Kindschaftsrechtes so kindgerecht wie möglich zu gestalten. Es gehe darum, dass der elterliche Konflikt zum Wohle der Kinder geschlichtet werde und der Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen nach Möglichkeit erhalten bleibe, so Dreyer und Bamberger.

Die inzwischen 26 Arbeitskreise Trennung und Scheidung im Land leisten nach Ansicht der beiden Politiker einen wesentlichen Beitrag, um dieses Ziel zu verwirklichen. In den Arbeitskreisen arbeiten die verschiedenen bei einer Trennung oder Scheidung beteiligten Stellen wie Familiengerichte, Fachanwaltschaft, Jugendämter oder soziale Beratungsstellen zum Wohl der betroffenen Kinder zusammen. Einmal im Jahr treffen sich die Arbeitskreise zur Landeskonferenz Trennung und Scheidung, um sich auszutauschen, neue Entwicklungen zu diskutieren und Impulse für ihre Arbeit zu erhalten. Die diesjährige siebte Fachtagung hat den Themenschwerpunkt der Vernetzung. Die auch in diesem Jahr wieder sehr große Beteiligung an der Veranstaltung zeige das hohe Interesse an der fachübergreifenden Arbeit, so Dreyer und Bamberger.

Beide Politiker begrüßten den Perspektivenwechsel, der sich in dem aktuellen Kabinettsentwurf für eine Familienrechtsreform auf Bundesebene ausdrücke. Leitlinie sei, dass ein Kind ein Recht auf Mutter und Vater gleichermaßen habe; eine Trennung oder Scheidung dürfe nicht automatisch zur Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge führen. Dadurch würden Familiengerichte in Zukunft nicht mehr gezwungen, in jedem Fall eine Entweder-Oder-Entscheidung zu treffen. Stattdessen werde die Frage des Sorgerechts nur dann behandelt, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantrage. Das sei ein großer Fortschritt zugunsten des Kindeswohls, so Dreyer und Bamberger.

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