Der neue Landeskrankenhausplan ist ein Krankenhausplan, der den Übergang zu einem neuen Finanzierungssystem der stationären Behandlungskosten begleitet. Er umfasst einen Prognosezeitraum bis Ende 2007. In dieser Zeit müssen sich die Krankenhäuser auf neue finanzielle Rahmenbedingungen einstellen. Die Finanzierung der Betriebskosten wird auf ein voll pauschalierendes Entgeltsystem umgestellt, das einheitliche Preise für gleiche Leistungen in ganz Rheinland-Pfalz vorsieht. In dieser für die Krankenhäuser schwierigen Phase sollen die Handlungsspielräume der Einrichtungen nicht verengt, sondern eher erweitert werden.
Das ortsnahe Versorgungsnetz soll soweit wie möglich erhalten bleiben. Wenn die Sicherstellung der notwendigen Qualität der Versorgung die Konzentration von Leistungsangeboten erfordert, hat aber die Qualität Vorrang.
Im Vordergrund steht daher nicht die Reduzierung der Kapazitäten, sondern die sinnvolle Veränderung der Versorgungsaufträge der Krankenhäuser, um die Übergangsphase zu erleichtern. Im Gegensatz hierzu hatten Beteiligte an der Krankenhausplanung eine sehr tiefgreifende Veränderung der Kapazitäten und Strukturen, verbunden mit einem massiven Abbau von Krankenhäusern und Abteilungen (rund 3.100 Betten), durch die Planungsbehörde bereits im Vorfeld des neuen Vergütungssystems gefordert. Die Landesregierung ist dieser Forderung mit dem nun beschlossenen Krankenhausplan nicht gefolgt.
Der neue Krankenhausplan setzt vor allem Inhaltliche Schwerpunkte:
Verbesserung der Krebsbehandlung im Akutkrankenhaus; ein besonderer Schwerpunkt ist die Verbesserung der Bekämpfung des Brustkrebses,
Verbesserung des diabetologischen Angebotes,
weitere Verbesserung der Akutversorgung von Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten,
Verbesserung der Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten einschließlich Demenzkranker in Akutkrankenhäusern,
Verbesserung des gefäßchirurgischen Angebotes.
Auch die Bildung von Krankenhausverbünden hilft den Krankenhäusern, den neuen Anforderungen gerecht zu werden, und kann dazu beitragen, insbesondere kleine Krankenhausstandorte zu sichern. In Krankenhausverbünden erhalten mehrere Standorte einen gemeinsamen Versorgungsauftrag. Der Krankenhausträger entscheidet grundsätzlich selbst, welche Leistungen er an welchem Standort anbietet. Nur bestimmte Leistungen der Grundversorgung (meist Chirurgie und Innere Medizin) müssen in der Regel an jedem Standort angeboten werden.
Vorgesehen sind zum jetzigen Zeitpunkt Krankenhausverbünde der Krankenhäuser in Altenkirchen, Hachenburg und Kirchen, der beiden Speyerer Krankenhäuser Stiftungskrankenhaus und Krankenhaus der Ev. Diakonissenanstalt sowie der Krankenhäuser Annweiler, Bad Bergzabern und Städtisches Krankenhaus Landau.
Zur Verbesserung der Versorgung sollen 6 neue Abteilungen und 8 neue Tageskliniken entstehen; im Gegenzug wird das Angebot durch den Entfall von 8 Abteilungen gestrafft. Weitere 6 Abteilungen können bei der Bildung von Krankenhausverbünden entfallen; im Verbund bleibt die Fachrichtung jedoch (an einem Standort) bestehen; die Entscheidung trifft der jeweilige Krankenhausträger.
Wegen der Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer wird es möglich sein, bis 2007 voraussichtlich 1.593 stationäre Krankenhausbetten und Plätze in der Akutversorgung in Rheinland-Pfalz abzubauen. Dabei werden 1841 Krankenhausbetten abgebaut; im Gegenzug entstehen 248 tagesklinische Plätze neu.
Die Diskussion mit den an der Krankenhausversorgung Beteiligten über die Vorgaben des Landeskrankenhausplanes verlief trotz teilweise unterschiedlicher Auffassungen sehr konstruktiv und sachbezogen. Dies gilt auch für diejenigen Beteiligten, die eine andere Grundhaltung als das Ministerium vertreten hatten.
Die Brustzentren
Es werden folgende Brustzentren gebildet:
Brustzentrum Ludwigshafen; Zentraler Standort: Klinikum der Stadt Ludwigshafen
Brustzentrum Westpfalz; Zentraler Standort: Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern
Brustzentrum Trier; Zentraler Standort: Mutterhaus der Borromäerinnen Trier
Brustzentrum Mittelrhein-Westerwald; Zentraler Standort: Städtisches Krankenhaus Kemperhof Koblenz
Brustzentrum Mainz; Zentraler Standort: Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität
Brustzentrum Nahe; Zentraler Standort: Klinikum Idar-Oberstein, das, wenn es die Voraussetzungen eines Brustzentrums nicht allein erfüllen kann, an das Brustzentrum Westpfalz angeschlossen wird.
Jedes Brustzentrum besteht aus einem zentralen Standort (Krankenhaus der Maximal- oder Schwerpunktversorgung) und wird mit weiteren Krankenhäusern in der Region sowie Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte vernetzt.
Ein im Landeskrankenhausplan ausgewiesenes Brustzentrum verfügt unter anderem (im stationären Bereich) mindestens über folgende Ressourcen:
Eine Hauptfachabteilung für Gynäkologie, in der an Brustkrebs erkrankte Frauen behandelt werden, besteht.
Alle erforderlichen bildgebenden diagnostischen Verfahren sowie histologische Untersuchungen sind möglich.
Eine Internistische Onkologie (gegebenenfalls im Rahmen einer Hauptfachabteilung für Hämatologie) besteht.
Eine Pathologie ist vorhanden.
Eine Strahlentherapie ist vorhanden.
Ein palliativ-medizinisches und ein psychoonkologisches Angebot bestehen.
Eine Plastische Chirurgie (entweder fachgebunden oder im Rahmen einer selbstständigen Hauptfachabteilung) besteht.
Ein Brustzentrum besteht aus mehreren Standorten (Krankenhäusern), die gemeinsam alle Anforderungen eines Brustzentrums erfüllen.
Diabetesversorgung
Es werden diabetologische Schwerpunkte gebildet. Krankenhäuser werden in drei Stufen eingeteilt.
Aufbauend auf bereits bestehende diabetesspezifische Versorgungsstrukturen wird im Hinblick auf die Betreuung von Diabetikerinnen und Diabetikern die Einteilung der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen vorgenommen, die unter anderem den im Folgenden aufgezählten Qualitätsanforderungen genügen sollen.
Krankenhäuser der Stufe?A verfügen über eine besondere diabetologische Kompetenz und werden als Diabetologisches Zentrum ausgewiesen.
Krankenhäuser der Stufe?A müssen mindestens über drei Diabetologinnen oder Diabetologen verfügen. Eine Diabetologin oder ein Diabetologe muss in leitender Position beschäftigt sein. Das Diabetologische Zentrum muss weiterhin über mindestens eine Psychologin oder einen Psychologen und zwei Diabetesberaterinnen oder Diabetesberater verfügen. Ärztinnen und Ärzte müssen zu Diabetologinnen oder Diabetologen weitergebildet werden können.
Jede Fachabteilung soll über eine verantwortliche koordinierende Ärztin oder einen verantwortlichen koordinierenden Arzt für Patientinnen und Patienten verfügen, die an Diabetes mellitus erkrankt sind. Jedes Krankenhaus der Stufe A nimmt an einer Dokumentation der Amputationen teil.
Das Diabetologische Zentrum muss konsiliarisch für Häuser der Stufe? B und C zur Verfügung stehen.
Das Diabetologische Zentrum übt die Aus- und Fortbildungsfunktion für Gesundheitsfachberufe zur kompetenten Betreuung von Diabetikerinnen und Diabetikern aus.
Standorte diabetologischer Zentren:
(An diese Zentren sind Schwerpunkte angeschlossen)
- St. Nikolaus-Stiftshospital, Andernach
- Westpfalz-Klinikum, Kaiserslautern
- Städtisches Klinikum Kemperhof, Koblenz
- Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein
- Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
- Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Trier
- Mutterhaus der Borromäerinnen, Trier
- Stadtkrankenhaus Worms
Das Diabetologische Zentrum erfüllt alle Anforderungen, die an einen diabetologischen Schwerpunkt (Stufe B) gestellt werden.
Ein Krankenhaus der Stufe?B muss mindestens über eine Diabetologin oder einen Diabetologen mit einer entsprechenden Anerkennung in verantwortlicher Position, eine Diabetes-Beraterin oder einen Diabetes-Berater sowie eine Diätassistentin oder einen Diätassistenten verfügen. Eine Ärztin oder ein Arzt mit diabetologischer Kompetenz (zum Beispiel im Rahmen eines diabetologischen Konsiliardienstes) muss jederzeit erreichbar sein.
Patientinnen und Patienten mit Folgeerkrankungen des Diabetes mellitus müssen durch diabetologisch kompetente Ärztinnen und Ärzte behandelt werden können.
Im Falle einer Stoffwechselentgleisung muss die Behandlung in der Regel durch eine Diabetologin oder einen Diabetologen erfolgen.
Die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom muss durch eine mit dem diabetischen Fuß erfahrene Diabetologin oder einen entsprechenden Diabetologen erfolgen. Bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus in chirurgischen oder gefäßchirurgischen Abteilungen muss eine diabetologische (Konsiliar-)Betreuung durch eine Diabetologin oder einen Diabetologen gewährleistet sein. Die Krankenhäuser beteiligen sich an einer Dokumentation der durchgeführten Amputationen.
Krankenhäuser der Stufe?C behandeln Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus insbesondere als Nebendiagnose. Grundsätzlich gehören alle Krankenhäuser der Allgemeinversorgung (Grundversorgung, Regelversorgung, Schwerpunktversorgung, Maximalversorgung) sowie auch Fachkrankenhäuser zu dieser Versorgungsstufe.
Das Fachpersonal der Krankenhäuser der Stufe?C muss abgesehen von dem diabetologischen Grundwissen nicht über besondere diabetologische Qualifikationen verfügen. Es muss jedoch mit einer diabetologischen Schwerpunkteinrichtung der Stufe B oder A und soll mit diabetologischen Schwerpunktpraxen zusammenarbeiten.
Die Möglichkeit zur therapiebegleitenden Blutzuckerbestimmung und zur weiteren Notlabordiagnostik muss bestehen.
Die Ermittlung der Parameter entsprechend dem Gesundheitspass Diabetes muss während jedes stationären Aufenthaltes möglich sein. Die Zusammenarbeit mit einer diabetologischen Schwerpunktpraxis niedergelassener Ärztinnen und Ärzte ist möglich. Die Krankenhäuser sollen sich an einer Dokumentation der durchgeführten Amputationen beteiligen.
Schlaganfallversorgung
Es ist vorgesehen, flächendeckend Schlaganfalleinheiten auszuweisen. Schlaganfalleinheiten müssen über folgende qualitativen Voraussetzungen verfügen:
Die Notaufnahme muss rund um die Uhr möglich sein. Die diagnostischen Möglichkeiten der Computertomographie müssen rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Der Zugriff auf einen Kernspintomographen (nicht unbedingt im Haus) muss möglich sein.
Ein Labor muss rund um die Uhr verfügbar sein. Das EKG muss 24 Stunden täglich möglich sein.
Es muss eine Einheit mit mindestens vier Plätzen gebildet werden. Ein Monitoring muss möglich sein. Das Monitoring pro Patientin beziehungsweise Patient soll den geltenden evidenzbasierten Schemata entsprechen.
Ein Schlaganfallbehandlungsteam, das aus Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonal, Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialdienstes besteht, muss vorhanden sein. Es kann angestelltes Personal und selbstständiges Personal eingesetzt werden.
Ein US-Doppler-Duplex-Messplatz muss vorhanden sein.
TTE-TEE (Transthorakale-/Transösophageale Echokardiographie) muss verfügbar sein.
Das Haus muss über intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten rund um die Uhr verfügen.
Es muss eine Kooperationsvereinbarung mit einer neurochirurgischen Klinik bestehen, die bereit ist, Operationen unverzüglich durchzuführen, wenn dies im Interesse der Patientin oder des Patienten nötig ist.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird eine Mindestanzahl von Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten pro Einheit, die jährlich behandelt wird, empfohlen. Pro Jahr sollten mindestens etwa 250 Patientinnen und Patienten in der Einheit behandelt werden.
Die beschriebene Strukturqualität muss rund um die Uhr einsatzbereit sein. Dies gilt für die Aufnahmebereitschaft, die Radiologie sowie die Verfügbarkeit von Ärztinnen und Ärzten, die in der Schlaganfallbehandlung sowie in der US-Diagnostik der Hirngefäße kompetent sind.
Außerdem müssen Ärztinnen oder Ärzte mit kardiologischer Kompetenz verfügbar sein.
Neurologinnen oder Neurologen sollen rund um die Uhr verfügbar sein.
Es muss rund um die Uhr eine Verbindung zur zentralen (überregionalen) Schlaganfalleinheit (früher: Schlaganfalleinheit 1. Ordnung) möglich sein.
Das Krankenhaus, das über eine Schlaganfalleinheit verfügt, muss sich an qualitätssichernden Maßnahmen beteiligen.
Die an die Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und Schlaganfallpatienten zu stellenden Anforderungen ändern sich mit dem Stand der medizinischen Erkenntnisse. Maßgeblich ist stets der aktuelle Stand der Erkenntnisse.
Die Landesregierung geht davon aus, dass bis 2007 ein flächendeckendes Netz an Schlaganfalleinheiten besteht.
Es bestehen 6 zentrale Schlaganfalleinheiten an die regionale Einheiten angebunden sind oder werden.
Zentrale Schlaganfalleinheiten:
- Klinikum Idar-Oberstein
- Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern
- Katholisches Klinikum Koblenz
- Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein
- Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
-Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Trier
Geriatrie
Durch die Verbesserung der akut stationären geriatrischen Versorgung sollen die Bedürfnisse geriatrischer Patientinnen und Patienten bereits während der akut stationären Versorgung besser berücksichtigt werden.
Der Anteil alter Menschen an der Gesamtzahl der Bevölkerung wird weiter steigen. Im Landeskrankenhausplan 1997 wurde noch ausgeführt, dass die stationäre Akutversorgung auch in Zukunft in Abteilungen bereits ausgewiesener Fachrichtungen stattfinden soll. Nach wie vor ist nicht beabsichtigt, ein flächendeckendes Netz von akutmedizinischen Abteilungen auszuweisen, die ausschließlich ältere Menschen behandeln, die geriatrisch erkrankt sind. Es kann indessen nicht angenommen werden, dass eine angemessene, notwendige und ausreichende Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten in allen bestehenden Abteilungen in Zukunft möglich sein wird. Deshalb beschäftigt sich der Landeskrankenhausplan 2003 mit der Verbesserung der Qualität der stationären Akutversorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten.
Die geriatrischen Patientinnen und Patienten bedürfen bereits während der Akutphase auch einer rehabilitativen Behandlung, z.B. durch Krankengymnastinnen, Krankengymnasten, Logopädinnen und Logopäden. Der Aufwand für ihre Behandlung ist wesentlich größer, nur deshalb sind Zuschläge für die Behandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten zu rechtfertigen.
Es reicht nicht aus, Krankenhäusern für die Behandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten ein höheres Entgelt zuzugestehen. Es muss auch die Leistung den Bedürfnissen der geriatrischen Patientinnen und Patienten angepasst sein. Hierzu bedarf es bestimmter Ausstattungen, für die auch die Krankenhausplanung und die Krankenhausfinanzierung verantwortlich sind. Vor diesem Hintergrund ist die Geriatrie in die Krankenhausplanung einzubeziehen.
Es ist eine Hauptfachabteilung im Katholischen Klinikum in Mainz geplant.
Folgende Krankenhäuser sind als Schwerpunkt Geriatrie vorgesehen:
- Gemeinschaftskrankenhaus Maria Hilf/St. Josef im Kreis Ahrweiler
- Südeifelkliniken Bitburg/Neuerburg
- Herz-Jesu-Krankenhaus, Dernbach
- Krankenhaus Zum Guten Hirten, Ludwigshafen
- Neurologische Klinik/Krankenhaus Meisenheim
- Diakonissen-Stift-Krankenhaus, Speyer
Gefäßchirurgie
Die Verbesserung der gefäßchirurgischen Versorgung ist mit der Ausweisung besonderer Schwerpunkte verbunden, die alle gefäßchirurgischen Leistungen, die dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend ohne den Einsatz der Herz-Lungen-Maschine möglich sind, erbringen müssen. Operationen, für die der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine möglich ist, können in Krankenhäusern erbracht werden, die über eine Abteilung für Herzchirurgie verfügen.
Die Gesamtnachfrage nach gefäßchirurgischen Leistungen wird wegen der Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten aber stetig steigen, da gefäßchirurgische Leistungen bei Menschen höheren Lebensalters häufiger erforderlich werden als bei jungen Menschen. Außerdem nimmt die Zahl der Diabetikerinnen und Diabetiker zu, die häufig besonders aufwändiger und komplizierter gefäßchirurgischer Leistungen bedürfen.
Gefäßchirurgische Leistungen werden von vielen Krankenhäusern im Rahmen ihres chirurgischen Versorgungsauftrages erbracht. Oft werden in großer Zahl relativ einfache Leistungen erbracht. Demgegenüber muss davon ausgegangen werden, dass immer noch Amputationen von Füßen und Beinen stattfinden, obwohl dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend gefäßchirurgische Operationen möglich wären, durch die die Amputation verzögert oder vermieden werden könnte.
Vor diesem Hintergrund soll die Ausweisung gefäßchirurgischer Schwerpunkte nur für solche Krankenhäuser erfolgen, die grundsätzlich alle gefäßchirurgischen Leistungen mit Ausnahme solcher, für die der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine erforderlich ist, für ihr Einzugsgebiet erbringen. Diese Häuser müssen die Nachfrage in ihrem Einzugsgebiet dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend decken.
Insgesamt sind 15 gefäßchirurgische Schwerpunkte ausgewiesen. Eine zentrale Versorgungsfunktion hat die Gefäßchirurgie des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Weitere bedeutende Schwerpunkte bestehen zum Beispiel in Speyer (Diakonissenanstalt) und in Bad Neuenahr (neues Gefäßzentrum). Ein zusätzlicher Schwerpunkt ist zum Beispiel im Klinikum der Stadt Ludwigshafen geplant.
Aufstellung der Abteilungen, die aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden sollen:
a. Abteilungen an Einzelkrankenhäusern
Krankenhaus
Abteilung für:
Kreiskrankenhaus Altenkirchen
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Krankenhaus Maria Hilf Bad Neuenahr
Strahlentherapie
DRK Krankenhaus Diez
Urologie
Katholisches Klinikum Koblenz
Urologie
St. Joseph Krankenhaus, Prüm
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Krankenhaus Maria Stern Remagen
Gynäkologie
Vinzentiuskrankenhaus Speyer
Gynäkologie
Mutterhaus der Borromäerinnen, Trier
Haut- und Geschlechtskrankheiten
b. Abteilungen an Verbundkrankenhäusern
Krankenhaus
Abteilung für:
Kreiskrankenhaus Annweiler
Chirurgie
Kreiskrankenhaus Annweiler
Gynäkologie/Geburtshilfe
Kreiskrankenhaus Bad Bergzabern
Gynäkologie
Cusanus-Krankenhaus Bernkastel-Kues
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
DRK Krankenhaus Hachenburg
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Westpfalz-Klinikum, Standort Kusel
Gynäkologie
Bei den Abteilungen der Krankenhausverbünde ist der Krankenhausträger in der Entscheidung über die einzelnen Standorte, an denen eine krankenhausplanerisch zugewiesene Fachrichtung vorgehalten wird, frei, soweit die Krankenhausplanungsbehörde nicht im Einzelfall Einschränkungen zu diesem Grundsatz erlässt. Die o.a. Abteilungen gehören Fachrichtungen an, über die der Krankenhausverbund weiterhin verfügt. Daher entscheidet der jeweilige Krankenhausträger, ob diese Abteilungen weiterbetrieben werden.
Aufstellung der Abteilungen, die in den Krankenhausplan aufgenommen werden sollen:
a. vollstationäre Abteilungen
Krankenhaus
Abteilung für:
DRK Krankenhaus Alzey-Worms
Urologie, 2 Belegbetten
DRK Krankenhaus Alzey-Worms
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie,
1 Belegbett
Bad Bergzabern
konservative Orthopädie
Südeifelkliniken (Bitburg/Neuerburg)
Neurochirurgie, 5 Belegbetten
Westpfalz-Klinikum Kaiserslautern
Augenheilkunde, 30 Betten
Hochstift Worms
Augenheilkunde
b. Tageskliniken
Krankenhaus
Tagesklinik für
Westerwaldklinikum, Standort Altenkirchen/Hachenburg
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Rheinhessen Fachklinik Alzey
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Rheumakrankenhaus Bad Kreuznach
Rheumatologie
Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach
Geriatrie
Westerwaldklinikum, Standort Kirchen
Innere Medizin
Pfalzklinikum Klingenmünster
Kinder- und Jugendpsychiatrie (in Kaiserslautern)
St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus Ludwigshafen
Kinder- und Jugendpsychiatrie
DRK Klinikum Westerwald
Schmerztherapie
Entwicklung der Fachrichtungen in Rheinland-Pfalz
Innere Medizin
Fachrichtungen
Innere
Medizin
Tagesklinik
Geriatrie
Tagesklinik
Innere Medizin
Tagesklinik
Sonstige
Betten/Plätze Ist Stand 30.09.2003
8.192
16
109
0
Betten/Plätze Soll Stand 31.12.2007
7.880
0*
164
21
Veränderung
-312
-16*
+ 55
+ 21
* Die bisher vorhandene Tagesklinik Geriatrie wird auf Wunsch des Krankenhausträgers künftig unter Tagesklinik Innere Medizin ausgewiesen.
Chirurgie
Fachrichtung
Chirurgie
Betten Ist
Stand 30.09.2003
5.591
Betten Soll
Stand 31.12.2007
4.858
Abbau
733
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fachrichtung
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Betten Ist
Stand 30.09.2003
2.247
Betten Soll
Stand 31.12.2007
1.839
Abbau
408
Kinderheilkunde
Fachrichtung
Pädiatrie
Tagesklinik Pädiatrie
Betten/Plätze Ist
Stand 30.09.2003
905
10
Betten/Plätze Soll
Stand 31.12.2007
850
14
Veränderung
-55
+ 4
Neurologie
Fachrichtung
Neurologie
Betten Ist
Stand 30.09.2003
1.013
Betten Soll
Stand 31.12.2007
993
Abbau
20
Psychiatrie
Fachrichtung
Psychiatrie
Tagesklinik
Psychiatrie
Betten/Plätze Ist
Stand 30.09.2003
2.246
485
Betten/Plätze Soll
Stand 31.12.2007
2.257
572
Aufbau
11
87
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Fachrichtung
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Tagesklinik Kinder- und Jugendpsychiatrie
Betten/Plätze Ist
Stand 30.09.2003
170
60
Betten/Plätze Soll
Stand 31.12.2007
190
145
Aufbau
20
85
Urologie
Fachrichtung
Urologie
Betten Ist
Stand 30.09.2003
930
Betten Soll
Stand 31.12.2007
789
Abbau
141
Orthopädie
Fachrichtung
Orthopädie
Betten Ist
Stand 30.09.2003
1.201
Betten Soll
Stand 31.12.2007
1.173
Abbau
28
Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Fachrichtungen
Radiologie, Strahlentherapie u. Nuklearmedizin
Betten Ist
Stand 30.09.2003
151
Betten Soll
Stand 31.12.2007
137
Abbau
14
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Fachrichtung
HNO
Betten Ist
Stand 30.09.2003
739
Betten Soll
Stand 31.12.2007
621
Abbau
118
Augenheilkunde
Fachrichtung
Augenheilkunde
Betten Ist
Stand 30.09.2003
247
Betten Soll
Stand 31.12.2007
208
Abbau
39
Neurochirurgie
Fachrichtung
Neurochirurgie
Betten Ist
Stand 30.09.2003
196
Betten Soll
Stand 31.12.2007
200
Aufbau
4
Plastische Chirurgie
Fachrichtung
Plastische Chirurgie
Betten Ist
Stand 30.09.2003
75
Betten Soll
Stand 31.12.2007
76
Aufbau
1
Herzchirurgie
Fachrichtung
Herzchirurgie
Betten Ist
Stand 30.09.2003
192
Betten Soll
Stand 31.12.2007
195
Aufbau
3
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Fachrichtung
Mund-Kiefer-
Gesichtschirurgie
Betten Ist
Stand 30.09.2003
104
Betten Soll
Stand 31.12.2007
59
Abbau
45
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Fachrichtung
Haut- und Geschlechtskrankheiten
Betten Ist
Stand 30.09.2003
139
Betten Soll
Stand 31.12.2007
100
Abbau
39
Intensivmedizin
Fachrichtung
Intensivmedizin
Tagesklinik
Intensivmedizin
Betten/Plätze Ist
Stand 30.09.2003
642
17
Betten/Plätze Soll
Stand 31.12.2007
714
29
Aufbau
72
12
Entwicklung der Gesamtkapazitäten in Rheinland-Pfalz
Fachrichtungen
Vollstationär
Teilstationär
Vollstationär u. teilstationär
Rheinland-Pfalz
GESAMT
Betten IST
24.980
697
25.677
BETTEN IST GEBERA Gutachten
25.437
Betten NEU ZIEL 2007
23.139
945
24.084
Veränderung
-1.841
+248
-1.593
Entwicklung der Kapazitäten in den Versorgungsgebieten
Fachrichtungen
Vollstationär
Teilstationär
Vollstationär u. teilstationär
Versorgungsgebiete:
WESTERWALD
Betten IST
3.552
122
3.674
BETTEN IST GEBERA Gutachten
3.519
Betten NEU ZIEL 2007
3.173
178
3.351
Veränderung
-379
+ 56
-323
Fachrichtungen
Vollstationär
Teilstationär
Vollstationär u. teilstationär
MITTELRHEIN
Betten IST
4.267
117
4.384
BETTEN IST GEBERA Gutachten
4.342
Betten NEU ZIEL 2007
4.027
141
4.168
Veränderung
-240
+ 24
-216
Fachrichtungen
Vollstationär
Teilstationär
Vollstationär u. teilstationär
TRIER
Betten IST
3.422
98
3.520
BETTEN IST GEBERA Gutachten
3.439
Betten NEU ZIEL 2007
3.167
129
3.296
Veränderung
-255
+ 31
-224
Fachrichtungen
Vollstationär
Teilstationär
Vollstationär u. teilstationär
RHEINHESSEN-NAHE
Betten IST
5.676
140
5.816
BETTEN IST GEBERA Gutachten
5.836
Betten NEU ZIEL 2007
5.391
202
5.593
Veränderung
-285
+ 62
-223
Fachrichtungen
Vollstationär
Teilstationär
Vollstationär u. teilstationär
WESTPFALZ
Betten IST
2.918
35
2.953
BETTEN IST GEBERA Gutachten
2.967
Betten NEU ZIEL 2007
2.638
45
2.683
Veränderung
-280
+ 10
-270
Fachrichtungen
Vollstationär
Teilstationär
Vollstationär u. teilstationär
RHEINPFALZ
Betten IST
5.145
185
5.330
BETTEN IST GEBERA Gutachten
5.324
Betten NEU ZIEL 2007
4.743
250
4.993
Veränderung
-402
+ 65
-337