„Vieles wäre gleichstellungspolitisch nicht oder nicht in dieser Weise möglich gewesen, hätte Elisabeth Selbert als eine der ‚vier Mütter des Grundgesetzes’ vor 60 Jahren nicht die Beharrlichkeit und die Weitsicht gehabt, für den scheinbar so einfachen Satz ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt’ zu kämpfen. Im Winter 1948/1949 habe die promovierte Juristin erfolgreich die Öffentlichkeit dafür mobilisiert. Damit wurde der Weg für grundlegende Rechtsreformen freigemacht, die das Zusammenleben von Frauen und Männern wesentlich verändert haben“, so Habermann.
Elisabeth Selbert habe damit Herausragendes geleistet und sei ihrer Zeit weit voraus gewesen. Erst 1958 wurde das erste Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet. „Und 47 Jahre hat es gedauert, bis ihre Forderung nach Ablösung des Verschuldensprinzips im Scheidungsrecht durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt wurde. Diese Forderung erlangte mit dem Eherechtsreformgesetz von 1977 Gesetzeskraft und bestimmte ab da die gesellschaftliche Wirklichkeit“, betonte Staatssekretär Habermann.
Habermann erinnerte in seiner Rede an viele Hindernisse auf dem Weg zur Gleichberechtigung. „Heute ist es selbstverständlich, dass Frauen beispielsweise studieren, sie stellen sogar unter den Studierenden die Mehrheit. Doch bis 1977 galt, dass die Frau den Haushalt führt und nur berechtigt ist erwerbstätig zu sein, wenn das mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“, so der Staatssekretär.
Bis Mitte der 90er Jahre wurde die Quotenregelung als Instrument einer stärkeren Beteiligung von Frauen heftig diskutiert. Heute sei sie als Bestandteil in vielen Landesgleichstellungsgesetzen auch in Rheinland-Pfalz aufgenommen worden. „Mit dem Landesgleichstellungsgesetz haben wir in Rheinland-Pfalz Gleichstellung und Frauenförderung zur gesetzlichen Aufgabe im öffentlichen Dienst gemacht und dadurch den öffentlichen Dienst am nachhaltigsten verändert“, erklärte der Staatssekretär.
Heute sei der öffentliche Dienst in Rheinland-Pfalz Vorreiter, beispielsweise beim Anteil von Frauen in Führungspositionen, bei der Gremienbesetzung, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei der Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen und bei ihrer Vernetzung.
Rheinland-Pfalz hat auch als einziges Land im Landesentwicklungsplan einen Gender-Check vorgesehen. Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Landesregierung schreibt vor, dass alle Gesetze und Rechtsverordnungen unter dem Aspekt der Gleichberechtigung durchleuchtet werden müssen“, unterstrich Habermann.
Und dennoch: „Am Ziel – nämlich der Gleichstellung von Frauen und Männern im wirklichen Leben – sind wir noch lange nicht,“ schloss Habermann seine Rede und erinnerte daran, dass Frauen mehrheitlich in schlechter bezahlten Berufen und Positionen arbeiteten, aber auch, dass vorherrschende Geschlechterstereotype nach wie vor der tatsächlichen Gleichberechtigung entgegenstünden.