Nr. 026-4/06
Die Landesregierung will die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter voran bringen. Das Sozialministerium hat dazu heute in Mainz gemeinsam mit weiteren Partnerinnen und Partnern eine Vereinbarung geschlossen. Sie formuliert als wesentliches Ziel die Integration in den ersten Arbeitsmarkt vor einer Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen. Für den Staatssekretär im Sozialministerium und Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Richard Auernheimer, ist die Vereinbarung „ein Pakt für die berufliche Teilhabe behinderter Menschen“, der dazu beitragen soll, mehr Selbstbestimmung und Gleichstellung zu verwirklichen. Partnerinnen und Partner der Zielvereinbarung sind neben dem Sozialministerium die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, der Landkreis- und der Städtetag, die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit und die Selbsthilfeverbände behinderter Menschen, vertreten durch das Netzwerk Selbstbestimmung und Gleichstellung sowie Werkstatträte. Sie verpflichten sich zur Entwicklung von Strategien, um die Vermittlungsquote behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen und im Gegenzug Werkstattbeschäftigung zu vermeiden und abzubauen. Zur Umsetzung wurden konkrete Schritte vereinbart.
Erwerbsarbeit sei für behinderte Menschen ein entscheidender Gradmesser für gesellschaftliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung, so der Staatssekretär. Zahlreiche Anstrengungen der Landesregierung gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung und den Kommunen hätten dazu geführt, dass Rheinland-Pfalz beim Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen mit an der Spitze der Bundesländer liege. Damit sei man aber noch nicht am Ziel: „Es geht uns darum, möglichst vielen behinderten Menschen eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen“, sagte Auernheimer. Mit Sorge verfolge die Landesregierung, dass immer mehr junge Menschen aus Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder nach Trainingsmaßnahmen in eine Werkstatt wechseln. Auch sähen vermehrt Menschen mit einer psychischen Behinderung in den Werkstätten die einzige Möglichkeit zur beruflichen Teilhabe. Für viele behinderte Jugendliche sei die Werkstatt die einzige Alternative zur Arbeitslosigkeit geworden. Dies widerspreche dem gemeinsamen Ziel der Vereinbarungspartner, für Menschen mit Behinderungen vorrangig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzustreben.
Um diesem Ziel noch näher zu kommen, wurde die Vereinbarung geschlossen und mit konkreten Schritten verbunden, die eine Arbeitsgruppe umsetzen soll. Dazu gehört zum einen eine Analyse der vorhandenen Hindernisse, die der Integration behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen, und die Vorbereitung entsprechender politischer und rechtlicher Initiativen zur Überwindung dieser Hemmnisse. Darüber hinaus sollen Projekte entwickelt werden, die den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch stärker fördern. Dazu diene auch ein Budget für Arbeit, durch das finanzielle Mittel, die für die Werkstattbeschäftigung vorgesehen sind, für eine Beschäftigung in einem regulären Betrieb oder in einem Integrationsprojekt eingesetzt werden. Unter der Leitung von Staatssekretär Richard Auernheimer soll ein ?Forum Arbeit für Menschen mit Behinderungen? eingerichtet werden, das die Belange von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt besser vertreten soll. Mit regionalen Kooperationen von Werkstätten, Kammern, Wirtschaftsverbänden, Kommunen, Arbeitsverwaltung, ARGEN und Integrationsfachdiensten soll die Integration ebenfalls weiter verbessert werden. Nach dem Willen der Vereinbarungspartner sind in den Prozess auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ausdrücklich einbezogen. Für diejenigen, die die Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder erreichen, bleiben die Werkstätten der Ort der beruflichen Rehabilitation.