Mit der Änderungsverordnung wird ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erlassen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich.
Weiteres in der Verordnung, die am heutigen frühen Abend auf www.corona.rlp.de zur Verfügung gestellt wird.
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Corona / Verordnung