| Menschen mit Behinderung

Zehn Jahre Sozialgesetzbuch IX – Miles-Paul fordert Weiterentwicklung

Am 1. Juli 2001 trat das „Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ in Kraft. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Bundesgesetzes tritt der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Ottmar Miles-Paul dafür ein, dass das Gesetz konsequent umgesetzt und im Sinne der Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt wird.

„So richtig es war, dass im Sozialgesetzbuch IX vor zehn Jahren das für Menschen mit Behinderungen relevante Rehabilitationsrecht weitgehend zusammengeführt wurde, so wichtig ist es heute, dass wir eine kritische Bilanz über die Wirksamkeit des Gesetzes ziehen und dieses konsequent weiterentwickeln, im Sinne der von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgegebenen Inklusion“, erklärte Ottmar Miles-Paul. Dabei gelte es zum Beispiel, die Zusammenarbeit der einzelnen Leistungsträger sowie die Bekanntheit und Arbeit der gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu verbessern mit dem Ziel, es behinderten Menschen zu erleichtern, durch den Dschungel der verschiedenen Zuständigkeiten zurechtzufinden.

Auch die Nutzung persönlicher Budgets, durch die behinderte Menschen ihre Hilfen selbstbestimmter organisieren können, müsse erleichtert werden, so Miles-Paul. Während es in einigen Bundesländern bisher kaum behinderte Menschen gibt, die ein persönliches Budget nutzen, zeigten in Rheinland-Pfalz die mittlerweile über 5.000 behinderten Nutzerinnen und Nutzer persönlicher Budgets das Potenzial dieser Form der Hilfeorganisation für ein Leben mitten in der Gemeinde auf.

„Der Slogan ’Mitten drin von Anfang an’ muss die Maxime der Behindertenpolitik und damit auch des Sozialgesetzbuch IX sein. Durch die Stärkung der Arbeit der Integrationsfachdienste zur Unterstützung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie durch die Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf kann erreicht werden, dass behinderte Menschen wie alle anderen auch, mitten in der Gesellschaft leben und arbeiten. Auch die gezielte Förderung von Integrationsbetrieben und des Budgets für Arbeit, das in Rheinland-Pfalz seit fünf Jahren erfolgreich angewandt und behinderten Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen neue Türen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geöffnet hat, müssen bundesweit verankert werden“, erklärte Ottmar Miles-Paul. Dies sei gerade im Hinblick auf die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit von bundesweit ca. 180.000 schwerbehinderten Menschen und der wachsenden Zahl von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, dringend geboten.

Im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention müsse es nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Landesbehindertenbeauftragten in den nächsten Jahren darum gehen, einen klaren Rahmen für die soziale Teilhabe behinderter Menschen und die Gewährung personenzentrierter Hilfen mitten in der Gemeinde zu schaffen. Dabei gelte es noch eine Vielzahl von Benachteiligungen abzubauen, wie die einkommens- und vermögensabhängige Gewährung von Assistenzleistungen, die für Menschen mit Unterstützungsbedarf und deren Familien ein großes Problem darstellt.

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