„Wir sind uns einig, dass die Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis Jahresende verlängert werden. Die betroffenen Betriebe bekommen die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet und es gelten die erleichterten Zugangsbedingungen. Ich bin sehr froh über diese Lösung, denn auch in der aktuellen Situation ist das Kurzarbeitergeld ein wirksames Instrument zum Schutz von Arbeitsplätzen“, sagte Schweitzer im Anschluss an die Gespräche.
Zum Hintergrund: Derzeit gelten die in der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, die zuletzt bis Ende September verlängert worden waren. Zu den erleichterten Zugangsbedingungen gehören unter anderem auch der Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitssalden und dass das Mindesterfordernis, wonach mindestens ein Drittel der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen auf 10 Prozent gesenkt ist.