| Armutskonferenz

Schweitzer: „Armutsgefährdete Menschen dürfen nicht zu Verlierern der Pandemie gehören“

Welche Folgen die Corona-Pandemie für armutsgefährdete Menschen hat, darüber hat Sozialminister Alexander Schweitzer heute mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis gesprochen. Ziel des Austauschs ist es, einen Überblick zu bekommen, wie sich die Pandemie auf den Alltag der Menschen ausgewirkt hat und wie das Land zielgerichtet dort unterstützen kann, wo Probleme entstanden sind.

„Insgesamt ist unsere Gesellschaft aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht gut durch die Corona-Pandemie gekommen“, sagte Minister Schweitzer. „Dazu haben die vielen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene beigetragen.“ Er fügte aber an: „Davon unabhängig müssen wir die Menschen, die bisher schon von einer stärkeren Armutsgefährdung betroffen waren, gesondert in den Blick nehmen. Sie dürfen nicht zu den Verliererinnen und Verlierern der Pandemie gehören“, betonte der Minister.

Wichtig sei es daher, ein direktes Gespräch mit Expertinnen und Experten zu führen, die vor Ort und tagtäglich in Beratungen tätig sind, um mehr über die Auswirkungen der Pandemie auf armutsgefährdete Menschen aus erster Hand zu erfahren, sagte Schweitzer. Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Beratungs- und Arbeitsbereichen gehörten Fachkräfte aus der Schuldnerberatung, der Straßensozialarbeit für Wohnungslose, der Gemeinwesenarbeit bis zur Tafelarbeit.

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Armutskonferenz wurde heute bestätigt, dass gerade diese Personengruppen von sozialer und gesellschaftlicher Ungleichheit auch im Kontext der Corona-Pandemie stärker betroffen sind. Schweitzer sagte: „Wir werden die Erkenntnisse und Ergebnisse in die zukünftige Strategie zur Armutsbekämpfung aufnehmen, in enger Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern der Landesregierung.“

So sei deutlich geworden, dass es weitere niedrigschwellige Angebote für armutsgefährdete Menschen benötige. „In diesem Jahr sind bereits fünf Fachberatungsstellen zur Wohnraumsicherung erfolgreich gestartet, die wir im nächsten Jahr weiter ausbauen werden“, so Schweitzer. Diese kümmern sich nicht nur um Obdachlose, die auf der Straße leben. Sie beraten auch Menschen, die von den Kommunen nach dem Polizei- und Ordnungsrecht in Ersatzwohnraum untergebracht sind oder denen der Verlust des Wohnraums droht.

Auch erste Studienergebnisse mit Daten für das Frühjahr und Sommer 2020 weisen darauf hin, dass Menschen mit geringem Einkommen, Ungelernte oder Alleinerziehende stärker von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. Das geht aus dem Datenreport 2021 hervor, den das Statistische Bundesamt (Destatis), das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) herausgegeben haben.

Die aktuellsten Daten zum Armutsrisiko beziehen sich auf das Jahr 2019. So waren 15,6 Prozent der Menschen in Rheinland-Pfalz von Armut gefährdet. Die Betroffenheit von Alleinerziehenden beispielsweise war mit 46,4 Prozent rund dreimal so hoch. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch beim Armutsrisiko anhand des Qualifikationsniveaus: Menschen mit einem mittleren oder höheren Qualifikationsniveau haben ein signifikant geringeres Risiko arm zu werden. Die Daten lassen sich grundsätzlich auf ganz Deutschland übertragen.

Nach dem Austausch in Rheinland-Pfalz, inwieweit sich die Corona-Pandemie auf die Lage von armutsgefährdeten Menschen in Rheinland-Pfalz auswirkt, sagte Schweitzer abschließend: „Ich danke allen heutigen Teilnehmenden sehr für ihre eindrücklichen Berichte und unverzichtbare Arbeit.“

Im Aktionsplan der Landesregierung zur Armutsbekämpfung, der im Februar 2021 veröffentlicht wurde, sind viele neue und erprobte Maßnahmen enthalten. Der Aktionsplan kann hier abgerufen werden: mastd.rlp.de/fileadmin/msagd/Aktuelles/Aktuelles_Dokumente/Aktionsplan_Armutsbeka__mpfung_11122020.pdf

 

Zur Armutsgefährdung:

Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird – entsprechend dem EU-Standard – definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen (=bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen) der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.

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