Ministerien drängen auf lückenlose Aufklärung

Jugendheim Mühlkopf

Nr. 229-5/03

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit sowie das Ministerium der Justiz bedauern zutiefst den gewaltsamen Tod der 26-jährigen Erzieherin im Jugendheim Mühlkopf/Rodalben. Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde die Frau am frühen Morgen des heutigen Tages auf der Station der „geschlossenen Gruppe zur Vermeidung von Untersuchungshaft“ tot aufgefunden. Die äußeren Umstände deuten auf einen gewaltsamen Tod hin. Die drei nun flüchtigen Tatverdächtigen befanden sich aufgrund richterlicher Anordnung in dieser geschlossenen Gruppe.

Die Ministerien teilten mit, dass die Umstände des Vorfalls sorgfältig und intensiv untersucht würden. Das Ministerium der Justiz erklärte, die strafrechtlichen Ermittlungen würden von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken geleitet. Die Straftat müsse lückenlos aufgeklärt werden. Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit sind die zuständigen Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung und des Ministeriums vor Ort, um sich über den Fall zu informieren und Unterstützung zu leisten.

Hintergrund:

Die Unterbringung von Jugendlichen in ein geschlossenes Heim der Jugendhilfe zur Vermeidung der Untersuchungshaft wird seitens des Gerichts angeordnet. Diese Form der Unterbringung basiert auf ?? 71 Abs.2 und 72 Abs.1 Jugendgerichtsgesetz. Danach darf Untersuchungshaft gegen Jugendliche nur angeordnet werden, wenn ihr Zweck nicht durch die Unterbringung in einem geschlossenen Heim erreicht werden kann. In Rheinland-Pfalz wird die geschlossene Heimunterbringung im Jugendheim Mühlkopf vollzogen.

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