Nr. 021-2/04
Arbeitsministerin Malu Dreyer hat heute in Mainz die Forderungen von Arbeitgeberpräsident Hundt nach weiteren Veränderungen beim Arbeitslosengeld zurückgewiesen. Durch die im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt entbehrten diese Forderungen weitgehend ihrer Grundlage, da das Leistungsgefüge bereits deutlich gestrafft worden sei. Mit dem verabschiedeten Maßnahmenpaket sei die Grenze der Zumutbarkeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht. Die Arbeitgeberseite sei jetzt am Zug, deutlich mehr Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Hundt fordert eine Absenkung des Arbeitslosengeldes auf 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Tatsächlich erhielten Arbeitslose ohne Kinder bereits nur 60 Prozent, lediglich Arbeitslose mit Kindern erhielten 67 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens, so die Ministerin. Dies sei auch angemessen, da die Arbeitslosigkeit der Eltern sich nicht noch stärker zu Lasten der Kinder auswirken dürfe. Auch die geforderte Begrenzung der Leistungsdauer auf ein Jahr sei bereits als Grundregel eingeführt worden. Nur Arbeitslose ab 55 Jahren hätten Anspruch auf die längere Leistungsgewährung von bis zu 18 Monaten. Diese längere Anspruchsdauer für ältere Arbeitslose sei ein absolutes Muss angesichts der leider gängigen Praxis der Arbeitgeber, diesem Personenkreis auf dem Arbeitsmarkt kaum noch eine Chance zu geben. Die darüber hinaus von Hundt geforderte Einführung einer Wartezeit von vier Wochen bis zur ersten Zahlung des Arbeitslosengeldes sei schlicht unvertretbar, da sie von vielen Arbeitslosen und Familien mit durchschnittlichem Einkommen nicht verkraftet werden könnte.
Die von Hundt jetzt wieder vorgebrachte Forderung nach einer Trennung in eine beitragsorientierte Bundesanstalt für Arbeit und eine steuerfinanzierte Arbeitsmarktpolitik sei ein alter Vorschlag der Arbeitgeberseite, der durch Wiederholung nicht besser werde, so die Ministerin. Es habe sich bisher als durchaus positiv erwiesen, dass die Leistungsgewährung und die Erarbeitung neuer beruflicher Perspektiven für Arbeitslose in einer Hand liege. Mit den verabschiedeten Reformgesetzen sei das Konzept der Gesamtzuständigkeit für die Arbeitslosen weiter gestärkt worden. Statt erneuter Veränderungen gelte es jetzt, diese Gesetze möglichst effizient umzusetzen und die Ergebnisse der Umstellung abzuwarten.