Malu Dreyer: Urteil verbessert Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern

Plenum/Arbeitszeiten in Krankenhäusern

Nr. 217-2/03

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu den Arbeitszeiten in Krankenhäusern vom 9. September dieses Jahres trägt nach Ansicht von Gesundheitsministerin Malu Dreyer dazu bei, die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Krankenhäusern zu verbessern. Die Ministerin begrüßte heute im rheinland-pfälzischen Landtag, dass die Bundesregierung die Umsetzung des Urteils im Arbeitszeitgesetz zügig in die Wege geleitet habe. Die geplante Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes gebe allen Beteiligten Rechtssicherheit und Spielräume, um das Urteil in die Praxis umzusetzen. Gleichzeitig äußerte Malu Dreyer Unverständnis über die Verzögerung der Verabschiedung des Gesetzes durch die unionsgeführten Länder im Bundesrat.

„Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz werden nicht ohne Auswirkungen auf das Gesundheitswesen bleiben“, so die Ministerin. Für die Krankenhäuser stelle sich die Aufgabe, die Veränderungen im Spannungsfeld einer optimalen Versorgung der Patientinnen und Patienten, der Wirtschaftlichkeit der Krankenhausversorgung und der Belange der Beschäftigten umzusetzen. Es gelte dabei, die Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation in den Krankenhäusern noch effizienter zu gestalten. Besondere Bedeutung komme hier dem neuen Fallpauschalensystem zu, das die Verweildauer der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern weiter senken und damit auch Ärztinnen und Ärzte entlasten werde, das aber ebenfalls mit Strukturveränderungen in den Krankenhäusern einhergehe.

Die Bundesregierung stelle den Krankenhäusern für die Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen zusätzliche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro in den Jahren 2003 und 2004 zur Verfügung. Im Rahmen der Gesundheitsreform sei eine Aufstockung bis 2009 um jährlich weitere 100 Millionen Euro vorgesehen, so dass den Krankenhäusern insgesamt zusätzlich 700 Millionen Euro für die Umsetzung des Urteils zur Verfügung stünden. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium begleite den Prozess der Umstellung mit einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Berufsverbänden und Krankenhäusern, die gemeinsame Lösungen und Hilfestellungen für die Krankenhäuser erarbeite. Außerdem seien bereits mehrere Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten der Krankenhäuser zu dem Thema durchgeführt worden.

Teilen

Zurück