Malu Dreyer: Riester-Rente für ergänzende Altersvorsorge nutzen

Rente

Nr. 043-2/04

Sozialministerin Malu Dreyer ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, von den Möglichkeiten der so genannten Riester-Rente Gebrauch zu machen. „Die Riester-Rente bietet einen ausgezeichneten Förderrahmen für die ergänzende Altersvorsorge“, erklärte die Ministerin heute in Mainz. Die Attraktivität des staatlichen Förderangebots werde häufig unterschätzt. Gerade für Personen mit geringem Einkommen sei diese Form der ergänzenden Altersvorsorge besonders interessant. Familien könnten sich die Kinder-Zulagen zunutze machen. In vielen Fällen ergebe sich so eine Förderquote, die weit über 50 Prozent der eigenen Aufwendungen liege.

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichten zukünftig nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten, so die Ministerin. Es komme deshalb darauf an, frühzeitig mit dem Aufbau einer ergänzenden Alterssicherung zu beginnen. Um den Zinseszins auszunutzen, zähle am Ende jedes Jahr. „Wichtig ist dabei eine unabhängige Beratung“, wie die Ministerin weiter betonte. Interessierte könnten sich beispielsweise an die Verbraucherzentralen wenden. Einen besonderen Service biete die gesetzliche Rentenversicherung, die in ihren Auskunfts- und Beratungsstellen unabhängig, individuell und kostenlos zum Thema Riester-Rente informiere. Auch im Internet finde man Hilfestellung, beispielsweise unter www.ihre-vorsorge.de.

An einem Beispiel lassen sich die Vorteile der Förderung verdeutlichen: Frau Müller, 35 Jahre alt, ist verheiratet und erzieht zwei Kinder. Deshalb kann sie nur halbtags arbeiten. Im Jahr 2003 hat sie brutto 14.400 Euro verdient, das sind monatlich 1.200 Euro. Frau Müller entscheidet sich für die Riester-Rente. Im Jahr 2004 fließen in ihren Vertrag insgesamt 290 Euro. Damit kann sie die maximale Förderung für dieses Jahr beanspruchen. 260 Euro kommen aus der Riester-Förderung. Lediglich 30 Euro muss Frau Müller selbst tragen, das sind 2,50 Euro monatlich. Solange die Müllers für die beiden Kinder Kindergeld bekommen, erreicht Frau Müller damit eine Förderquote von annähernd 90 Prozent. Frau Müller setzt sowohl ihre Teilzeitbeschäftigung als auch ihren Riester-Vertrag fort, bis sie mit 65 in Rente geht. Sie bekommt dann eine Riester-Rente von monatlich rund 250 Euro. Hierauf bezahlt Frau Müller eventuell Steuern, doch ohne die Riester-Förderung hätte sie sich die zusätzliche Altersversorgung gar nicht leisten können.

Die Ministerin weist außerdem daraufhin, dass die staatliche Förderung beantragt werden muss. Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hätten, sollten deshalb darauf achten, dass sie den Antrag rechtzeitig an ihren Anbieter zurückschicken. Die Antragsfrist für das Förderjahr 2002 endet am 31. Dezember 2004.

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