| Bundesrat/Arbeitnehmerfreizügigkeit

Malu Dreyer: Land startet Initiative für gute Arbeit

Das Land Rheinland-Pfalz startet eine Initiative im Bundesrat, die verhindern soll, dass die bevorstehende Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU zu Verwerfungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt führt. „Bei allen Chancen, die die am 1. Mai in Kraft tretende volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Menschen und die Volkswirtschaft bietet, dürfen nicht die Risiken aus dem Blick geraten“, sagte Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz aus Anlass der Sitzung des Bundesrates. „Wir wollen, dass die Bundesregierung ihre politischen Gestaltungsmöglichkeiten auf Bundes- und EU-Ebene nutzt, damit es klare Regeln für gute Arbeit innerhalb der EU gibt“, so Malu Dreyer.

Die Politik sei gefordert, einen möglichen Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, Lohndrückerei und Sozialdumping zu verhindern. Im Kern gehe es darum, durch klare Regeln zu Lohn- und Arbeitsbedingungen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern. Dazu gehören aus Sicht der Landesregierung vor allem die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, die Gewährleistung intensiver Kontrollen und die Stärkung der Mitbestimmung, so die Ministerin.

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Ländern müssen zu den gleichen Bedingungen wie einheimische Beschäftigte in Deutschland arbeiten. Es muss gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort gelten“, unterstrich Malu Dreyer. Darüber hinaus sei es wichtig, dass alle Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, um den Tarifvertragsparteien aller Branchen zu ermöglichen, faire Arbeitsbedingungen durch die Vereinbarung von Mindestlöhnen herzustellen. Zudem müsse ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn als Lohnuntergrenze geschaffen werden, um weiteren Druck auf das deutsche Lohngefüge zu verhindern.

Darüber hinaus müsse die Bundesregierung eine wirksame Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll gewährleisten. Hierzu bedürfe es nach der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen auch der Aufstockung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um die Einhaltung von Mindestlöhnen effektiv kontrollieren zu können.

Die Bundesregierung müsse sich zudem im Rahmen der Revision der Entsenderichtlinie dafür einsetzen, dass diese entsprechend ihrem Ursprungsgedanken wieder Mindeststandards festlegt. Es müsse zumindest die prinzipielle Gleichrangigkeit des Sozialen und der Sozialen Grundrechte mit den wirtschaftlichen Freiheiten im Binnenmarkt wieder hergestellt und festgeschrieben werden, erklärte die Ministerin.

Teilen

Zurück