Malu Dreyer: Ethische Grundorientierung im Gesundheitswesen unerlässlich

Ethik in der Medizin

Nr. 015-3/04

„Im Gesundheitswesen ist es unerlässlich, sich mit ethischen Normen auseinander zu setzen“, wie Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute bei einer Fachtagung der Universität in Koblenz unterstrich. Nicht nur dem politischen Gestaltungsprozess, sondern jedem heilenden und helfenden Handeln müsse eine ethische Grundorientierung zugrunde liegen. Dies gelte für die Neudefinition von Solidarität und Eigenverantwortung ebenso wie für das Verhältnis von Arzt und Patient oder für medizinische Fragestellungen in Verbindung mit Geburt und Tod eines Menschen. Nicht zuletzt hätten auch finanzielle Entscheidungen, insbesondere bei begrenzten Ressourcen, ethische Voraussetzungen und ethische Konsequenzen, so die Ministerin.

In einem System mit begrenzten Ressourcen hätten auch die Leistungserbringer eine hohe ethische Verantwortung für den zielgerichteten Einsatz der Mittel, da sie letztlich über die Verwendung der Ressourcen entscheiden. Dabei müsse aber klargestellt sein, dass jeder Patient und jede Patientin die medizinische Versorgung erhalte, die er oder sie benötige. Gleichzeitig sei auch die menschliche Seite der Arzt-Patienten-Beziehung von großer Bedeutung und dürfe nicht unter der derzeitigen Diskussion um die Umsetzung der Gesundheitsreform leiden, so die Ministerin. Ärztinnen und Ärzte behandelten nicht nur eine Krankheit, sondern den kranken Menschen in seiner Gesamtheit; die Therapiefreiheit sei vor diesem Hintergrund trotz aller Notwendigkeit zur Schaffung medizinischer Leitlinien ein hohes Gut, das es zu bewahren gelte.

Zur Ethik in der Medizin gehört für die Ministerin auch die Wahrung der Patientenrechte und der Respekt vor dem Willen des Patienten; beides sei auch eng verknüpft mit dem Arzt-Patienten-Verhältnis. Die Gesundheitsreform bringe eine stärkere Beteiligung der Patientinnen und Patienten an Entscheidungen im Gesundheitswesen etwa durch die Vertretung im Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen. In Rheinland-Pfalz gebe es bereits seit fast 30 Jahren die Funktion des Patientenfürsprechers im Krankenhaus, der die wichtige Aufgabe der Interessensvertretung wahrnehme. Zum Thema Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Patientinnen und Patienten erwartet die Ministerin wichtige Impulse von der Bioethik-Kommission des Landes, die in Kürze ein Papier zum Themenkreis Sterbehilfe und Sterbegleitung veröffentlichen wird. Auch die Fachtagung der Universität Koblenz trage dazu bei, dieses wichtige Thema in die Öffentlichkeit zu tragen.

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