Malu Dreyer: Beteiligung von Seniorinnen und Senioren stärken

Tag der älteren Generation

Nr. 040-4/04

Das Land Rheinland-Pfalz stärkt die Mitwirkung und Beteiligung älterer Menschen an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen, wie Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz anlässlich des morgigen Nationalen Tages der älteren Generation unterstrich. Mit der Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung Anfang dieses Jahres gebe es erstmals eine rechtliche Verankerung der kommunalen Seniorenbeiräte. Rheinland-Pfalz sei damit eines von fünf Bundesländern, die eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Seniorenbeiräten geschaffen haben.

In Rheinland-Pfalz gibt es nach Angaben der Ministerin derzeit 65 kommunale Seniorenbeiräte, die gleichzeitig Mitglied der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz sind. Das Ministerium fördere die Arbeit der Landesseniorenvertretung, die insbesondere auf die Unterstützung und Qualifizierung der kommunalen Seniorenbeiräte abzielt. Um weitere Kommunen zur Einrichtung eines Seniorenbeirates zu motivieren, unterstütze das Ministerium die Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz und die Kommunalen Spitzenverbände bei der Erarbeitung einer Empfehlung, die sich an der bereits bestehenden Mustersatzung orientieren soll. Malu Dreyer: „Gerade mit Blick auf die zu erwartende demographische Entwicklung wollen wir alle Möglichkeiten nutzen, um das Potential älterer Menschen für das gesellschaftliche Zusammenleben nutzbar zu machen.“

Die Beiräte, über deren Gründung in einer Gemeinde entschieden werden kann, beraten über alle Angelegenheiten, die die Belange älterer Menschen berühren. Wenn der Seniorenbeirat dies beantragt, muss der Bürgermeister dem Gemeinderat Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die ältere Generation betreffen, zur Beratung und Entscheidung vorlegen. In der Geschäftsordnung des Gemeinderates soll bestimmt werden, in welcher Form Mitglieder der Beiräte im Rahmen ihrer Aufgaben an Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Die im Gesetz gefundene Regelung entspreche dem Wunsch vieler älterer Bürgerinnen und Bürger, kommunalpolitische Entscheidungsprozesse mitzugestalten. Zugleich werde die kommunale Selbstverwaltungshoheit gewahrt und damit die Akzeptanz für die Seniorenbeiräte bei den kommunalen Gremien erhöht, so die Ministerin.

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