Nr. 032-2/04
Arbeitsministerin Malu Dreyer hat heute im rheinland-pfälzischen Landtag die Verbesserung der Ausschreibungspraxis der Bundesagentur für Arbeit für Maßnahmen der beruflichen Wiedereingliederung begrüßt. Sie und viele ihrer Kolleginnen und Kollegen auf Länder- und Bundesebene hätten in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche mit der Führung der Bundesagentur geführt, um eine Korrektur der Ausschreibungspraxis zu erwirken, so Malu Dreyer. Diese Gespräche hätten sich gelohnt, die Ausschreibungspraxis werde geändert. Insbesondere sollen auch kleine, regionale Träger in angemessenem Umfang Aufträge erhalten können. Damit hätten die Träger vor Ort bessere Chancen, dass ihre Qualifikationen, ihre langjährigen Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse beim Ausschreibungsverfahren berücksichtigt würden, so die Ministerin.
Die wichtigsten Korrekturen bestehen nach Angaben der Ministerin darin, dass die Losgrößen verkleinert werden, dass die regionalen Belange stärkere Berücksichtigung finden, eine Verlängerung der Ausschreibungsfristen erfolgt sowie die örtlichen Arbeitsagenturen bei der endgültigen Entscheidung über die Auftragsvergabe beteiligt werden sollen. Darüber hinaus solle das Qualitätskriterium gegenüber dem Preiskriterium künftig stärker gewichtet werden. Insbesondere diese Änderung sei zu begrüßen, da die Erfahrung der vergangenen Monate gezeigt habe, dass Dumpingpreise nicht zu den gewünschten Eingliederungserfolgen führen konnten.
Grundsätzlich seien Ausschreibungen und ein wirtschaftlicheres und effizienteres Vergabeverfahren durch die Bundesagentur für Arbeit zu begrüßen, da durch eine solche Verfahrenweise Versichertengelder eingespart werden könnten. In diesem Sinne habe das bisherige Verfahren auch zwar zu finanziellen Einsparungen bei der Bundesagentur geführt, aber die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt nicht unbedingt verbessert, so die Ministerin. Deshalb hätten rheinland-pfälzische Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Kommunen in den vergangenen Monaten vielfältige Klagen zur Ausschreibungsproblematik an das Arbeitsministerium herangetragen.
Es sei deutlich geworden, dass die ortsansässigen Träger, aber auch große bundesweit agierende in Rheinland-Pfalz ansässige Träger sich durch die neue Ausschreibungspraxis der Bundesagentur in existenzielle Nöte gebracht sahen. Kommunen, Kommunale Spitzenverbände und auch das Ministerium befürchteten bei einer Fortführung der neuen Vergabeverfahren durch die Bundesagentur eine dramatische Verschlechterung der Qualifizierung und Vermittlung arbeitsloser Menschen. Hauptursache der Probleme sei gewesen, dass die Bundesagentur bei ihren Vergabeentscheidungen insbesondere Preiskriterien in den Vordergrund gestellt habe; Qualitätskriterien oder die Leistungsfähigkeit von Trägern hätten eine untergeordnete Rolle gespielt. Dies habe beispielsweise zur Folge gehabt, dass Träger zum Zuge gekommen seien, die keine Infrastruktur in der Region vorweisen konnten, die regionalen Gegebenheiten nicht kannten und über keinerlei Fachpersonal vor Ort verfügten.
Eine weitere gute Nachricht für die gemeinnützigen Träger sei, dass die Bundesagentur für Arbeit Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gezogen habe, so die Ministerin. Nach diesem Urteil war eine Beteiligung von gemeinnützigen Trägern an allgemeinen Ausschreibungen der Bundesagentur sehr schwierig geworden. Für gemeinnützige Träger sollen jetzt eigene Ausschreibungskreise geplant werden, die eine Beteiligung dieser Träger an Ausschreibungen auch künftig ermöglichen. Im Zusammenhang mit dem OLG-Urteil sieht Ministerin Dreyer auch die Notwendigkeit, eine Änderung der Vergabeordnung vorzunehmen, die gemeinnützige Träger nicht von vornherein vom Wettbewerb ausschließt.