Malu Dreyer: Ausschreibungsproblematik wird endlich entschärft

Arbeitsmarktreform

Nr. 029-2/04

Die intensiven Gespräche, die unter anderem Arbeitsministerin Malu Dreyer geführt hat, haben sich gelohnt: Die Ausschreibungspraxis der Bundesagentur wird gelockert, wie die Ministerin heute in Mainz mitteilte. „Damit können die Träger aufatmen“, so Malu Dreyer. Bei den verschiedensten Gesprächsrunden hatte sie immer wieder auf die durch die Ausschreibungs- und Vergabepraxis entstehenden Probleme für die Qualität der Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Träger hingewiesen und auf eine Änderung der Verfahrensweise gedrängt. Das bisherige Verfahren habe zwar zu finanziellen Einsparungen bei der Bundesagentur geführt, aber die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt nicht unbedingt verbessert. Dieses Verfahren werde nun angepasst; dabei soll darauf hingewirkt werden, dass auch kleine, regionale Träger in angemessenem Umfang Aufträge erhalten. Damit würden auch die Agenturen für Arbeit vor Ort bei der Vergabe wieder stärker beteiligt, so die Ministerin.

In den vergangenen Monaten hatten rheinland-pfälzische Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Kommunen vielfältige Klagen zur Ausschreibungsproblematik der Bundesagentur für Arbeit an das Arbeitsministerium herangetragen. Dabei sei deutlich geworden, dass die ortsansässigen Träger, aber auch große bundesweit agierende in Rheinland-Pfalz ansässige Träger sich durch die neue Ausschreibungspraxis der Bundesagentur in existenzielle Nöte gebracht sahen. Kommunen, Kommunale Spitzenverbände und auch das Ministerium befürchteten bei einer Fortführung der neuen Vergabeverfahren durch die Bundesagentur eine dramatische Verschlechterung der Qualifizierung und Vermittlung arbeitsloser Menschen.

Die wichtigsten Korrekturen bestehen nach Angaben der Ministerin darin, dass die Losgrößen verkleinert werden, dass die regionalen Belange stärkere Berücksichtigung finden, eine Verlängerung der Ausschreibungsfristen erfolgt sowie die örtlichen Arbeitsagenturen bei der endgültigen Entscheidung über die Auftragsvergabe beteiligt werden sollen. Darüber hinaus solle das Qualitätskriterium gegenüber dem Preiskriterium künftig stärker gewichtet werden. Insbesondere diese Änderung sei zu begrüßen, da die Erfahrung der vergangenen Monate gezeigt habe, dass Dumpingpreise nicht zu den gewünschten Eingliederungserfolgen führen konnten.

Eine weitere gute Nachricht für die gemeinnützigen Träger sei, dass die Bundesagentur für Arbeit Konsequenzen aus dem Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gezogen habe, so die Ministerin. Nach diesem Urteil war eine Beteiligung von gemeinnützigen Trägern an allgemeinen Ausschreibungen der Bundesagentur sehr schwierig geworden. Für gemeinnützige Träger sollen jetzt eigene Ausschreibungskreise geplant werden, die eine Beteiligung dieser Träger an Ausschreibungen auch künftig ermöglichen. Im Zusammenhang mit dem OLG-Urteil sieht Ministerin Dreyer auch die Notwendigkeit, eine Änderung der Vergabeordnung vorzunehmen, die die Belange gemeinnütziger Träger entsprechend berücksichtigt.

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