Nr. 248-4/03
Die am 1. Januar 2004 in Kraft tretende Landesverordnung über die Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten ist aus Sicht von Sozialministerin Malu Dreyer ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der ambulanten Pflege. Das Landeskabinett hatte der Verordnung in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause zugestimmt, so dass nun der Weg für ihr In-Kraft-Treten frei ist. Nach der neuen Landesverordnung sollen zunächst der Auf- und Ausbau der Betreuungsangebote, aber auch Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und strukturen vor allem für demenzkranke Menschen gefördert werden. Ziel sei es, betreuende Angehörige zu entlasten. Land und Kommunen stellen dafür jeweils 240.000 Euro bereit; noch einmal 480.000 Euro kommen von den Pflegekassen.
Gesetzliche Grundlage der neuen Verordnung ist nach Angaben der Ministerin das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz auf Bundesebene. Hintergrund sei die zu erwartende demographische Entwicklung mit einer steigenden Zahl pflegebedürftiger und demenzkranker Menschen. Nach der Landesverordnung erhalten anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusätzlich bis zu 460 Euro im Jahr für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen. Diese Betreuungsleistung könne Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Anleitung von pflegenden Angehörigen durch zugelassene Pflegedienste oder ein niedrigschwelliges Angebot sein. Anspruchsberechtigt seien insbesondere demenzkranke pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen.
Vorrangiges Ziel der Förderung sei der Aufbau eines vielfältigen und flächendeckenden niedrigschwelligen Angebotes und die Erprobung neuer Versorgungskonzepte und -strukturen, so die Ministerin. Zu den niedrigschwelligen Angeboten gehören beispielsweise die Unterstützung und stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich durch Helferkreise, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Betreuungsgruppen für pflegebedürftige Menschen mit Demenzerkrankungen. Mit der Förderung sollen insbesondere Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuungspersonen ermöglicht sowie die notwendigen Personal- und Sachkosten finanziert werden, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen, der fachlichen Anleitung und Schulung der betreuenden Angehörigen oder Freunde durch Fachkräfte verbunden sind. Ein wichtiges Augenmerk liege auch auf der Vernetzung der Angebote untereinander und mit anderen Hilfen, so die Ministerin.