Für Projekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung oder Kunst können kommunale Behörden, gemeinnützige Vereine und ehrenamtliche Initiativen eine Landesförderung von bis zu 5.000 Euro erhalten. Die thematische Bandbreite der geförderten Projekte ist dabei vielfältig und reicht von Technik und Digitalisierung über gesunde Ernährung und Bewegungsförderung bis hin zu Projekten zu Literatur, Musik und Theater. Die Projekte richten sich dabei an armutsgefährdete Kinder und Jugendliche vom Schuleintrittsalter bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
„Neu ist in diesem Jahr, dass erstmals auch Projekte in Kooperation mit Pflegeeinrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen durchgeführt werden können“, erläuterte Minister Schweitzer. „Mit diesem integrativen Ansatz wollen wir die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen stärken und der Einsamkeit älterer Menschen entgegenwirken.“ Gemeinsame Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Pflegeeinrichtung könnten dazu beitragen, soziale Bindungen zu stärken. Denkbar seien beispielsweise gemeinsame Kreativ- oder Bewegungsangebote in einer Pflegeeinrichtung oder gemeinsame themenbezogene Ausflüge mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der jeweiligen Einrichtung.
Die Landesregierung fördert seit 2018 landesweit Projekte, die durch niedrigschwellige und bedarfsorientierte Angebote Kindern und Jugendlichen in Armutslagen Unterstützung anbieten. Durch soziale Teilhabemöglichkeiten soll insbesondere eine gute Grundlage für die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geschaffen werden. Seit Einführung des Förderprogramms konnten 160 Projekte von einem Landeszuschuss profitieren. Allein im Jahr 2023 wurden die Projekte mit über 260.000 Euro gefördert.