Nr. 011-4/04
Die von der Bundesregierung in Gang gesetzte Reform des Sozialhilferechtes macht auch eine Anpassung der landesrechtlichen Bestimmungen notwendig, wie Sozialministerin Malu Dreyer heute in Mainz erklärte. Dabei sollen vor allem die vielen Schnittstellen zwischen den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe beseitigt werden, um für die Leistungsberechtigten eine bessere Transparenz behördlicher Zuständigkeiten zu schaffen, so die Ministerin. In diesem Zusammenhang werde auch geprüft, wie die derzeit geltenden landesrechtlichen Regelungen zur Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden an den Aufwendungen zur Sozialhilfe den neuen Gegebenheiten angepasst werden können.
Die Leistung der Sozialhilfe in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt ist in Rheinland-Pfalz weitgehend auf die Verbandsgemeinden übertragen. Sie bearbeiten und bewilligen die Anträge auf Sozialhilfeleistungen. Die Kosten tragen die Landkreise, die sich 25 Prozent der Ausgaben von den Ortsgemeinden zurückholen. Es bestehe demnach eine Diskrepanz zwischen kostentragenden Stellen - Landkreisen und Ortgemeinden - und bewilligender Stelle - der Verbandsgemeinde. Eine Zusammenführung von Sach- und Finanzverantwortung könne nur erreicht werden, wenn die Verbandsgemeinden nicht nur durchführende, sondern auch zahlende Stelle würden. Dies strebe das Ministerium an. Auch die Höhe der Kostenbeteiligung müsse geprüft werden. Das Land werde mit dem künftigen Landesausführungsgesetz transparente und bedarfsgerechte Instrumente für eine zielgerechte Leistungserbringung zur Verfügung stellen, so die Ministerin.