Deutschland brauche einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der seinen Namen verdiene, und nicht lediglich die Übertragung des im Vermittlungsausschuss hart erkämpften Mindestlohns der Zeitarbeit auf alle Branchen, in denen es keine branchenspezifische Lösung gebe. Ein gesetzlicher Mindestlohn, der seinen Namen verdiene, müsse die absolute Lohnuntergrenze bilden und dürfe nicht lediglich eine subsidiäre Regelung darstellen.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat bereits 2007 im Bundesrat eine Gesetzesinitiative für ein Mindestlohngesetz gestartet und sich erneut im Dezember 2010 mit einer Bundesratsinitiative für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns eingesetzt. „Beide Male sind wir mit diesem wichtigen Vorhaben jedoch an der Blockadehaltung der CDU/CSU-regierten Bundesländer gescheitert“, so Malu Dreyer.
Wie wichtig die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns sei, belege zudem die jüngst veröffentlichte Studie der Prognos AG zu den fiskalischen Effekten eines gesetzlichen Mindestlohns, führte die Ministerin weiter aus. Danach würden sich mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde bei konstanter Beschäftigung nicht nur die Einkommenssituation von fünf Millionen Menschen verbessern, sondern auch für den Staat ein fiskalischer Effekt durch Mehreinnahmen und weniger Ausgaben bei den Transferleistungen in Höhe von insgesamt knapp 7,1 Milliarden Euro erzielen lassen. „Diese Chance sollte dringend im Interesse der Menschen und als Beitrag für eine sozial gerechte Haushaltskonsolidierung genutzt werden. Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf, ihre ablehnende Haltung hinsichtlich eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns endlich zu überdenken“, so die Ministerin.
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Mindestlohn