„Noch immer haben wir eine gute und flächendeckende hausärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz. Dennoch gibt die Nachwuchs- und Altersentwicklung bei den Hausärztinnen und Hausärzten Anlass zur Sorge. Wir haben in Rheinland-Pfalz frühzeitig reagiert und darüber hinaus auch intensiv an den kürzlich stattgefundenen Gesprächen zwischen Bund und Ländern mitgewirkt“, sagte die Ministerin. Alle Partner in Rheinland-Pfalz seien sich einig, dass mit dem Masterplan wichtige Impulse gesetzt wurden. Dennoch müssten die Bemühungen auch in den nächsten Jahren fortgesetzt werden, damit eine gute Versorgung in allen rheinland-pfälzischen Regionen gewährleistet bleibt. Da auch die Kommunen großen Einfluss auf die Gewinnung ärztlichen Nachwuchses haben, waren auch der Landkreistag Rheinland-Pfalz und der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz an der Weiterentwicklung des Masterplans beteiligt.
Um das Arbeiten in ländlichen Regionen für Hausärztinnen und Hausärzte attraktiver zu machen, stellt das Land insgesamt 400.000 Euro im Jahr 2011 bereit. Die Förderung ist für Ärztinnen und Ärzte gedacht, die sich zu einer hausärztlichen Tätigkeit in einer ländlichen Region bereit erklären, in der es zunehmend schwieriger wird, freiwerdende Arztsitze wieder zu besetzen. Da sich eine vollwertige Praxis in dünnbesiedelten Räumen nicht immer trägt, soll besonders die Einrichtung von Zweigpraxen unterstützt werden.
Der Landkreistag Rheinland-Pfalz und der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz werden darauf hinwirken, dass in den Kommunen zentrale Ansprechpartner für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. Die Kommunen werden niederlassungsbereite Ärztinnen und Ärzte unterstützen, zum Beispiel durch Hilfestellungen für Partner oder Kinder, unterstützende Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei der Suche beziehungsweise Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Praxis.
Die Partner sind übereinstimmend der Auffassung, dass ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin dazu beitragen kann, den Hausarztberuf aufzuwerten und das Interesse an einer hausärztlichen Weiterbildung zu wecken und nachhaltig weiterzuentwickeln. Die notwendigen Voraussetzungen sollen so geschaffen werden, dass dieser Lehrstuhl für Allgemeinmedizin - mit der erforderlichen Praxisbezogenheit - in den kommenden drei bis vier Jahren eingerichtet werden kann.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss auch künftig für die Ärztinnen und Ärzte realisierbar sein. Die Landesärztekammer hat deshalb bereits in ihrer Weiterbildungsordnung die Möglichkeit verankert, die Weiterbildung auch in Teilzeit zu absolvieren. Die Partner werden unter anderem im Rahmen von Veranstaltungen die bestehenden Möglichkeiten der Vereinbarkeit im ambulanten, aber auch stationären Bereich transparent machen. Die Landesärztekammer wird darüber hinaus eine persönliche Beratung für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer mit festen Ansprechpartnern anbieten. Die Kassenärztliche Vereinigung wird in Zukunft Anträge auf Beschäftigung einer Entlastungsassistentin oder eines Entlassungsassistenten bei Verhinderung wegen Kindererziehung grundsätzlich für die Dauer von maximal drei Jahren nach der Geburt genehmigen.
Nähere Informationen zu allen neuen Maßnahmen des Masterplans und zum neuen Förderprogramm hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen finden sich auf den Seiten des Internetportals <link http: www.hausarzt.rlp.de>www.hausarzt.rlp.de.