Die vom BMAS deklarierten Ziele der Instrumentenreform mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größer Individualität, eine höhere Qualität sowie mehr Transparenz, stünden nur auf dem Papier. In Wirklichkeit gehe es vorrangig darum, weitere Einsparungen zu Lasten der Arbeitslosen vorzunehmen, so Dreyer. Der BMAS erwarte durch die Reform Effizienzgewinne und Einsparungen von rund 2 Mrd. Euro jährlich. Die Arbeitslosen sollen also wieder einmal als „Sparschwein“ des Bundes herhalten, so die Ministerin.
Vor dem Hintergrund der erheblichen Einsparungen, die die Bundesagentur für Arbeit durch die Streichung des halben Mehrwertsteuerpunktes erbringen muss, muss befürchtet werden, dass viele Leistungen aufgrund von internen Sparvorgaben nicht mehr gewährt würden. Was nützt ein Instrument, wenn es mangels Finanzausstattung nicht eingesetzt werden kann, so Ministerin Dreyer. Ein Beispiel dazu sei der Gründungszuschuss, allein hier solle über eine Milliarde Euro gespart werden. Diese radikalen Kürzungen bei einem gut wirksamen Instrument halte sogar der Chef der Bundesagentur, Herrn Frank-Jürgen Weise für nicht in Ordnung, so Ministerin Dreyer.
Nach Darstellung von Malu Dreyer steht die Arbeitsmarktpolitik damit künftig noch stärker als bisher unter dem Aspekt der Konsolidierung des Bundeshaushaltes und des Haushaltes der Bundesagentur für Arbeit anstatt unter dem Blickwinkel der arbeitsmarktpolitischen Notwendigkeiten.
Aus Sicht der Ministerin würde die Instrumentenreform auch den grundlegend unterschiedlichen Bedarfen von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen nicht gerecht. Gerade Hartz-IV-Empfänger benötigten häufig andere und spezifischere Instrumente als Kurzeitarbeitslose. Dem werde der Gesetzentwurf nicht gerecht.
Vor allem die Änderungen bei den öffentlich geförderten Beschäftigungen, zu der auch die Ein-Euro-Jobs gehörten, komme in vielen Bereichen fast einer Abschaffung gleich, ohne dass es eine Alternative für die betroffenen Menschen gäbe. Die vorgesehene Ausgestaltung der Ein-Euro-Jobs beschränkt die Möglichkeiten des Einsatzes öffentlich geförderter Beschäftigung deutlich. Gerade für die Menschen, die aufgrund ihrer vielfältigen Vermittlungshemmnisse, sei es Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage seien auf dem „regulären Arbeitsmarkt“ unterzukommen, benötigen wir aber konkrete und zielgerichtete Unterstützungen. Die jetzt vorgelegten Regelungen sind für mich eine Riesenenttäuschung, so die Ministerin.