Nr. 092-2/04
Das Gesetz über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflegehilfe hat Sozialministerin Malu Dreyer heute im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßt. Damit werde die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Ausbildungsträger festgeschrieben. Gleichzeitig werde das Land ermächtigt, ein Ausgleichsverfahren zur Refinanzierung der Ausbildungsvergütung per Rechtsverordnung einzuführen. „Gut ausgebildete Pflegekräfte sind eine wichtige Voraussetzung für eine hohe Qualität in der Pflege. Um die Pflegeausbildung in der Altenpflegehilfe für junge Menschen attraktiv zu erhalten, muss den Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden“, so die Ministerin. Gleichzeitig dürften ausbildende Träger keinen Nachteil davon haben, dass sie ausbilden. Dies gewährleisteten die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Kosten in den Leistungsentgelten und die Refinanzierung über ein Ausgleichsverfahren.
Malu Dreyer: „Fachkräfte der Altenpflege sowie Altenpflegehelferinnen und -helfer gewährleisten eine gute Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Land, und sie sind gefragter denn je “. Die demographische Entwicklung, aber auch veränderte Familien- und Haushaltsstrukturen führten zu einem steigenden Bedarf an professioneller Pflege und somit zu einer steigenden Nachfrage nach gut ausgebildeten Pflege- und Betreuungskräften. Gleichzeitig werde aufgrund fehlender praktischer Ausbildungsplätze nicht im notwendigen Umfang ausgebildet; nur gut 80 Prozent der Schulplätze seien belegt, weil es häufig an entsprechender Mitwirkung der Träger in Einrichtungen und Diensten für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe fehle.
Eine wichtige Voraussetzung für eine attraktive Ausbildung sei auch eine angemessene Vergütung für die gesamte Dauer der Ausbildung, so die Ministerin. Zur Refinanzierung der Ausbildungsvergütung solle ein Ausgleichsverfahren eingeführt werden. Eine regionale und branchenbezogene Form der Ausgleichsfinanzierung für die Ausbildungsvergütungen könnte nach Ansicht der Ministerin eine wirksame Absicherung der Situation in der Ausbildung der Altenpflegehilfe, aber auch in der Altenpflege mit sich bringen. Sie beseitige Wettbewerbsnachteile für die ausbildenden Betriebe und erhöhe die Bereitschaft, praktische Ausbildungsplätze bereitzustellen. Die meisten Ausbildungsträger im Land teilten diese Einschätzung und sprächen sich für ein Ausgleichsverfahren aus, so die Ministerin. Sie sagte zu, dass die Rechtsverordnung eine Klausel enthalten werde, nach der regelmäßig überprüft werde, ob das Ausgleichsverfahren zur Schaffung der erforderlichen Ausbildungsplätze noch notwendig sei.