Auch sehe der Gesetzentwurf Regelungen vor, die die hausärztliche Versorgung erschwerten. Mit der weitgehenden Öffnung der spezialärztlichen Versorgung werden nicht nur die Länderkompetenzen bei der Versorgungsplanung eingeschränkt. Vielmehr werde ein neues Leistungssegment ohne Mengensteuerung eingeführt, das zu Lasten der allgemeinen Grundversorgung gehe und mit erheblichen Kostenrisiken für die Krankenkassen verbunden sei.
Die GMK hat zahlreiche kritische Punkte in einem einstimmigen Beschluss formuliert und den Bund aufgefordert, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
„Mit diesem Gesetzentwurf wird vor allem die Anbieterseite bedient. Der Bund hat damit weniger die gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Blick“, so die Ministerin im Rahmen der heutigen GMK.