Es sei zu befürchten gewesen, dass diese Ungerechtigkeit der Attraktivität des Dienstes schaden und nicht die Unterstützung der Eltern finden würde, deren Kinder einen Bundesfreiwilligendienst machen wollen, so die Ministerin. Es hätte in jedem Fall schon eine Belastung in Höhe von 2.200 Euro bedeutet, so Dreyer. Kinder von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst hätten in der Zeit darüber hinaus sogar noch den Familienzuschlag verloren, der zum Teil nach dem Dienst nicht wieder auflebt. „Nun kommt es darauf an, dass die Bundesregierung dieses Vorhaben schnellstmöglich zum Beginn des Bundesfreiwilligendienstes am 1. Juli 2011 gesetzlich regelt“, forderte Dreyer.
Gestern hatte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mitgeteilt, das Bundesfamilien- und das Bundesfinanzministerium hätten sich darauf geeinigt, dass die Teilnehmer am neuen Bundesfreiwilligendienst Kindergeld erhalten sollen.