Broschüre informiert über Wissenswertes rund um den Jugendarbeitsschutz

Jugendarbeitsschutz

Nr. 210-2/03

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt den besonderen Arbeitsschutz für junge Menschen unter 18 Jahren. Ziel ist es, Kinder vor einer zu frühen Arbeitsaufnahme und Jugendliche unter 18 Jahren in Ausbildung oder Beruf vor Gefahren oder Überforderungen zu schützen. Eine neue Broschüre des rheinland-pfälzischen Arbeitsministeriums gibt einen aktualisierten Überblick über die einzelnen gesetzlichen Vorschriften und bietet im Anhang den Gesetzestext sowie ein Verzeichnis mit weiterführenden Adressen. Sie ist damit ein wertvolles Hilfsmittel für Jugendliche und ihre Eltern, aber auch für Arbeitgeber sowie für Lehrerinnen und Lehrer.

Generell gilt nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes das Verbot der Kinderarbeit. Kinder über sechs Jahren dürfen jedoch mit Ausnahmegenehmigung bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen oder Aufnahmen bei Hörfunk und Fernsehen mitwirken. Für Kinder über 13 Jahren sind mit Einwilligung der Eltern zeitlich beschränkte leichte Tätigkeiten, wie Botengänge oder Handreichungen beim Sport, erlaubt. Für Jugendliche ab 15 Jahren gilt ein verschärfter Arbeitszeitschutz. Sie dürfen grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Es existieren besondere Regelungen zum Jahresurlaub. Besondere Beschäftigungsverbote und - beschränkungen dienen dem Gefahrenschutz.
Für Jugendliche unter 18 Jahren in Ausbildung oder Beruf ist ein wirksamer Schutz am Arbeitsplatz wichtig, weil eine Überbeanspruchung zu einer Beeinträchtigung oder Schädigung ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung führen kann und die Arbeitswelt junge Menschen meist mit Anforderungen konfrontiert, die sich am Leistungsvermögen der erwachsenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientieren.

Deshalb ist es wichtig, dass Eltern und Jugendliche die Schutzmechanismen kennen, die der Gesetzgeber mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz eingesetzt hat. Die Broschüre ?Jugendarbeitsschutz? informiert übersichtlich über die Ziele und Inhalte des Gesetzes, den geschützten Personenkreis, die Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen, einzuhaltende Ruhepausen oder die Beurteilung von Gefährdungen. Sie ist kostenlos beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz, Telefonnummer 06131/162016 (Broschürentelefon) erhältlich und kann im Internet unter www.masfg.rlp.de unter der Rubrik ?Broschüren? heruntergeladen werden.

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