Der leichte Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten sei in der Regel auf eine erhöhte Anzahl von Arbeitslosmeldungen aus Tätigkeiten im Außenbereich wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie zurückzuführen. In diesem Jahr schlagen zusätzlich die hohen Energiekosten sowie Lieferschwierigkeiten in der Industrie und im Handwerk infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine zu Buche. Darüber hinaus sind in der Arbeitslosenstatistik auch viele Geflüchtete aus der Ukraine erfasst.
„Die Verlängerung der Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2023 ist daher ein wichtiges Signal an die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land“, betonten die Ministerpräsidentin und der Arbeitsminister. Nach wie vor stelle das Kurzarbeitergeld das wohl wichtigste Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zur Einkommenssicherung der Beschäftigten dar. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels helfe das Kurzarbeitergeld, Beschäftigungsverhältnisse weiter zu stabilisieren und den Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit zu ermöglichen.
Angesichts des Jahreswechsels wiesen Dreyer und Schweitzer darüber hinaus auf die Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 hin: „Es handelt sich dabei um die größte Sozialstaatsreform seit 20 Jahren. Mit dem Bürgergeld wird auf die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt reagiert: Fehlte es früher an Arbeitsplätzen, fehlen heute Arbeits- und Fachkräfte. Ziel des Bürgergeldes ist es zudem eine bessere Vermittlung in gute, ordentlich bezahlte und langfristige Arbeitsverhältnisse. Auch wird die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt.“
Die neuen Regelungen des Bürgergeldes treten stufenweise in Kraft. Zum 1. Januar 2023 werden unter anderem die höheren Regelsätze und die Bagatellgrenze eingeführt. Im Sommer werden weitere Kernelemente wie das Weiterbildungsgeld, der Bürgergeldbonus und der Kooperationsplan, der die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzt, eingeführt.