| Digitale Verwaltung

IT-Staatsvertrag stärkt Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

Bund und Länder wollen bei der Informationstechnik und der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung künftig noch effizienter zusammenarbeiten. Ziel des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des IT-Staatsvertrags (Zweiter IT-Änderungsstaatsvertrag) ist es, die IT-Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern weiter zu stärken und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Um die Verwaltungsdigitalisierung besser unterstützen zu können, soll insbesondere die Föderale IT-Kooperation (FITKO) als zentrale Umsetzungseinheit weiterentwickelt und gestärkt werden. Für die Ratifizierung des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrags durch das Land Rheinland-Pfalz hat der rheinland-pfälzische Landtag heute den Weg freigemacht.

Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) ist eine 2019 gegründete Organisation in Deutschland, die die IT-Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern koordiniert und umsetzt. Ihr Ziel ist es, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben und eine einheitliche IT-Infrastruktur zu fördern.

Mit dem Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag wird die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen weiterentwickelt, indem die Umsetzungskompetenzen des IT-Planungsrates und der FITKO gestärkt werden. Die Aufgabenwahrnehmung der FITKO soll neu ausgerichtet und eine flexiblere Budgetierung ermöglicht werden. Der Vertrag regelt zudem die Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern für die geänderte Aufgabenwahrnehmung der FITKO.

„Bei der Digitalisierung der Verwaltung handelt es sich um eine Daueraufgabe für Bund und Länder. Mit dem Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag wird die Finanzierung der FITKO durch ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget gesichert und mit einem flexiblen Budget ausreichend Flexibilität geschaffen, um auf technische Neuerungen schnell reagieren zu können. Zudem wird die FITKO zu einer agileren und flexibleren Einheit weiterentwickelt, die die Verwaltungsdigitalisierung der Länder und des Bundes nachhaltig unterstützen kann“, sagte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.

Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags wurde Ende 2023 durch die Bundesinnenministerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Dieser ist nunmehr durch den Bund und die Länder bis zum 30. November 2024 zu ratifizieren. Gemäß Artikel 101 Satz 2 der rheinland-pfälzischen Verfassung ist dazu die Zustimmung des Landtags durch Gesetz erforderlich. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde heute im rheinland-pfälzischen Landtag beschlossen. Ein Inkrafttreten des geänderten Staatsvertrags wird zum 1. Dezember 2024 angestrebt.

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