Fachberatungsstellen zur Wohnraumsicherung
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung fördert modellhaft die Erprobung von Fachberatungsstellen zur Wohnraumsicherung in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe und interessierten Kommunen.
Ein zentrales Ziel des Förderprogramms ist es, die präventiven Strukturen im Land zu stärken, indem durch gezielte Beratungsarbeit Wohnungslosigkeit vermieden wird. Darüber hinaus soll eine nachhaltige und vernetzte Hilfe bei der Beschaffung und dem Erhalt von Wohnraum angeboten werden. Schwerpunkte der Beratungsarbeit sind insbesondere die Sicherung von Wohnraum durch die Kontaktaufnahme zu Vermietern und Leistungsbehörden, falls erforderlich die Vermittlung kurzfristiger Übernachtungsmöglichkeit in Notübernachtungen und Herbergen, die Vermittlung und Hilfe bei der Beschaffung von Wohnraum, die Beratung und Begleitung bei der Inanspruchnahme kurzfristiger existenzsichernder Ansprüche, die Klärung von weitergehenden Ansprüchen aus der Sozialgesetzgebung und Unterstützung bei deren Durchsetzung und die Beratung bei persönlichen und sozialen Problemen sowie die Entwicklung möglicher Perspektiven.
Die Zielgruppe ist mit Blick auf den Präventionsgedanken weit gefasst. Sie umfasst sowohl alle von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, als auch Menschen, die auf der Straße leben („Obdachlose“) und wohnungslose Menschen, die von den Kommunen nach dem Polizei- und Ordnungsrecht in Ersatzwohnraum untergebracht sind. Der Personenkreis ist nicht auf Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten nach 67 SGB XII begrenzt.