„Es ist für mich nicht nachvollziehbar“, so die Ausländerbeauftragte, „dass die notwendige Umsetzung der EU-Richtlinien gleichzeitig dafür genutzt wird, um Teile des mühsam zustande gekommenen Zuwanderungsgesetzes nun nachträglich zu verschärfen.“ Nach Ansicht der Ausländerbeauftragten betreffe die Verschärfung unter anderem solche wichtigen Punkte wie den Ehegattennachzug, die Niederlassungserlaubnis sowie die Sprachprüfungspraxis bei der Einbürgerung. So werde beispielsweise die im Entwurf des Bundesinnenministeriums vorgesehene Heraufsetzung des Nachzugsalters für Ehegatten damit begründet, sie beuge Zwangsverheiratungen vor. „Dieses Argument“, so Weber, „steht auf sehr wackligen Füßen. Zwangsverheiratungen stellen ein gesellschaftliches Problem dar, dem entsprechend begegnet werden muss“. Die nachziehenden Frauen bräuchten in erster Linie Aufklärung und Beratung, insbesondere über ihre Rechte in Deutschland.
Integrationspolitisch und integrationspraktisch bedenklich seien aus Sicht der Ausländerbeauftragten die geplanten Restriktionen im Bereich der Niederlassungserlaubnis. Für deren Erteilung werde demnach nicht mehr der Nachweis genügen, dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln gesichert sei, sondern Voraussetzung seien nun dauerhafte und regelmäßige Einkünfte aller in der häuslichen Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen. Dazu Weber: „Damit habe ich meine Schwierigkeiten. Wie kann man in Zeiten, wo befristete Arbeitsverträge zunehmend Praxis werden, von einer Menschengruppe, die ohnehin auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt ist, dauerhafte und regelmäßige Einkünfte der gesamten Familie verlangen? Hier sollte die bisherige bewährte Regelung unbedingt beibehalten werden.“
Unzufrieden zeigt sich die rheinland-pfälzische Ausländerbeauftragte ebenso mit den neuen Anforderungen bei den Sprachprüfungen für die Einbürgerung. Danach sollen die Sprachkenntnisse der Einbürgerungswilligen ausschließlich auf der Grundlage der Integrationskurs-Verordnung geprüft werden. Die Kriterien der Integrationskursprüfung würden damit auch für Menschen gelten, die seit längerer Zeit in Deutschland leben und diese Kurse gar nicht besuchen konnten. Das Integrationskursangebot bestehe nämlich erst seit 2005 und gelte in erster Linie für neu einreisende Ausländerinnen und Ausländer. Auch würden sicherlich einige die Anforderungen der Integrationskursprüfung - dabei vor allem die Schreibkenntnisse - aufgrund ihres Alters oder ihres Bildungsstandes nicht erfüllen können. Diese Menschen, so Weber, lebten seit mehreren Jahren in Deutschland, seien in der überwiegenden Zahl sehr gut integriert und beherrschten auch die Umgangsprache gut. Von ihnen nun zwingend Schreibkenntnisse zu verlangen, sei nicht notwendig.
Weber abschließend: „Natürlich müssen die EU-Richtlinien umgesetzt werden. Das dafür notwendige Gesetz darf aber nicht mit heißer Nadel gestrickt werden und zudem keine nicht nachvollziehbaren Verschärfungen beinhalten. Dieser Gesetzesentwurf gehört daher unbedingt auf den Prüfstand.“