Die Änderungsverordnung sieht eine unveränderte Verlängerung der für die vollstationären Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen geltenden Regelungen bis zum Monatsende vor.
„Dadurch haben Träger und Verantwortliche der Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, sowohl ihre Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher als auch ihre Mitarbeitenden an die neuen Öffnungsschritte in Bezug auf die Durchführung von Gemeinschaftsaktivitäten und Veranstaltungen zu gewöhnen. In den Einrichtungen mit einer Immunisierung der Bewohnerinnen und Bewohner unter 90 Prozent sind die Einschränkungen zwar noch etwas höher, aber auch hier hoffe ich, dass wir für diese Bewohnerinnen und Bewohner bald weitere Lockerungen umsetzen können“, informierte Schweitzer.
Neu aufgenommen wurde erstmals eine Regelung für die Tagespflegeeinrichtungen: Sofern in diesen mindestens 90 Prozent der Tagespflegegäste als immun gegen das Coronavirus gelten, dürfen dort Gemeinschaftsaktivitäten der Tagesgäste ohne Mund-Nase-Schutz und Abstandsregeln durchgeführt werden. „Betreiber der Tagespflegeeinrichtungen können nun wieder mehr Tagespflegegäste betreuen. Das ist eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige. Diese mussten teilweise auf die Inanspruchnahme dieses Angebotes verzichten, da durch die geltenden Abstandsregelungen weniger Tagesgäste in den Räumlichkeiten betreut werden durften“, so Minister Schweitzer.
Die zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.corona.rlp.de