Nr. 163-2/04
Das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium hat die beiden Landkreise Südwestpfalz und Daun zur Teilnahme am Optionsmodell im Rahmen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe an das Bundesarbeitsministerium gemeldet, wie Arbeitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz mitteilte. Insgesamt hätten vier Kommunen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit gehabt, sich im Rahmen der Optionsregelung um die umfassende Betreuung aller Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und -Bezieher zu bewerben. Die beiden nicht genutzten Optionen werden nun an andere Bundesländer weitergegeben.
Die Landkreise Südwestpfalz und Daun hätten sich entschieden, die alleinige Verantwortung für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes und die Eingliederung in Arbeit für die betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu übernehmen. Beide Landkreise stützten ihre Bewerbung auf ihre bisherigen Erfahrungen in der Sozialhilfe und hier insbesondere bei der Hilfe zur Arbeit. „Durch die Entscheidung, von der Experimentierklausel Gebrauch zu machen, wollen die Kommunen ihre bisherige Stärke der „kurzen Wege“ und der Einbindung sozialer Netzwerke im Zusammenspiel mit den arbeitsmarktpolitischen Akteuren und der lokalen Wirtschaft unterstreichen“, so Ministerin Malu Dreyer.
Die Umsetzung der größten Arbeitsmarktreform seit Jahrzehnten bedürfe weiterhin der engen und konstruktiven Zusammenarbeit aller arbeitsmarktpolitischen Akteure. Das Land unterstütze die optierenden Kommunen ebenso wie die Arbeitsgemeinschaften. Beide Organisationsformen erhielten gleiche Startchancen, so dass es für die dort betroffenen Menschen keinesfalls Unterschiede geben werde, bekräftigte die Ministerin. Sie zeigte sich optimistisch, dass der Zeitrahmen der Arbeitsmarktreform zugunsten der arbeitslosen Menschen eingehalten werde.