Das rheinland-pfälzische Gesetz legt die Basis für den Aufbau lokaler Netzwerke und regelt das verbindliche Einladungswesen für Früherkennungsuntersuchungen. Durch die Verknüpfung von Prävention, frühen Hilfen und gesundheitlicher Förderung mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln hat das Landesgesetz bundesweit Vorbildcharakter“, unterstrich die Ministerin. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung des Landesgesetzes zum einen durch eine finanzielle Förderung, die Jugendämter erhalten rund 1,4 Millionen Euro und die Gesundheitsämter rund 600.000 Euro jährlich. Zum anderen wurde zum 1. August beim Landesjugendamt eine Servicestelle mit 2,5 Fachkraftstellen eingerichtet, die die Aufgabe hat, die Jugend- und auch Gesundheitsämter bei der Umsetzung des Landesgesetzes zu unterstützen.
„Die Kommunen zeigen großes Engagement, Netzwerke in ihrem Bereich aufzubauen, das belegt nicht zuletzt die starke Inanspruchnahme der Servicestelle beim Landesamt“, unterstrich die Ministerin. Bislang haben sich 19 Netzwerke gegründet, an denen das Ministerium oder die Servicestelle beteiligt waren. Bis März 2009 sind elf weitere Gründungen geplant. Darüber hinaus gibt es auch Kommunen, die ohne Unterstützung des Landes ihre ersten lokalen Netzwerkkonferenzen durchgeführt haben.
Einige Netzwerke haben bereits Arbeitsgruppen gebildet, die sich ein bestimmtes Thema gesetzt haben, wie beispielsweise die Erstellung eines Wegweisers zur Jugend- und Gesundheitshilfe. Manche Kommunen führten gezielt Informationsveranstaltungen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Lehrerinnen und Lehrer oder auch Fachkräfte der Beratung durch. Bei allen Netzwerkveranstaltungen stand die Sensibilisierung und Information für die Förderung der Kindergesundheit und die Notwendigkeit eines verbesserten Kinderschutzes und einer verbindlich geregelten Kooperation zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe im Vordergrund.
Besonders erfreulich sei, dass ein großer Teil der Netzwerke bereits mit dem Auf- und Ausbau konkreter früher Hilfen begonnen habe, sagte die Ministerin. So wurden beispielsweise Willkommensbesuche von Jugendamtsmitarbeitern zur Geburt eines Kindes, niedrigschwellige und kostenlose Familienbildungsangebote für junge Familien oder die Begleitung von Familien mit Säuglingen durch eine Kinderkrankenschwester („Geborgen daheim“ in Koblenz) eingerichtet. Die Weiterbildungen für Hebammen im Rahmen des Landesmodellprojektes „Hebammen beraten Familien“ würden verstärkt nachgefragt, so die Ministerin.
Auch wenn die lokalen Netzwerke gut gestartet sind, zeigen die ersten Erfahrungen, dass es eine Herausforderung ist, alle wichtigen Partner vor Ort einzubinden und trotzdem arbeitsfähige Strukturen zu erhalten. In der Praxis hat sich weiter bestätigt, dass die Einbindung der Gesundheitshilfe - angefangen von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bis hin zu den Geburtskliniken - nicht immer einfach ist und viele Einzelkontakte notwendig sind, um eine Beteiligung zu sichern.
„Weiterhin ist das zentrale Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen insgesamt gut angelaufen, auch wenn wir an manchen Stellen noch nachsteuern müssen“, sagte Malu Dreyer. Über 1.700 Eltern haben sich mit Fragen an die zentrale Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gewandt. Dabei habe sich gezeigt, dass es für die Eltern, aber auch die Ärztinnen und Ärzte und die Gesundheits- und Jugendämter wichtig ist, dass sie sich mit ihren Fragen, Anliegen und auch Schwierigkeiten an die zentrale Stelle wenden können.
Bei der Umsetzung des Landesgesetzes lege die Landesregierung größten Wert auf die enge Einbindung der Kommunen, denn sie seien die wichtigsten Partner beim Aufbau eines Netzwerkes früher Hilfen, so die Ministerin. Bereits beim Gesetzgebungsverfahren seien Jugend- und Gesundheitsämter aktiv eingebunden und ihre Erfahrungen und Kenntnisse genutzt worden. Die Jugendämter werden ein- bis zweimal jährlich zu Arbeitsgesprächen zum Thema Kinderschutz eingeladen. Dabei werden wichtige Fragen und Schwierigkeiten erörtert. Auch die Vertreterinnen und Vertreter der Leitungsebene und des schulärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter wurden von Beginn an in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden und sind in den regelmäßigen Austausch einbezogen. Sowohl zur Bildung der Netzwerke als auch zum Einladungswesen wurden beziehungsweise werden Arbeitshilfen erstellt. Ein Flyer informiert die Eltern über das Ziel des Einladungswesens und die Früherkennungsuntersuchungen.