Malu Dreyer zieht insgesamt positive Bilanz der Arbeitsmarktreform

Plenum/Arbeitsmarktreform

Nr. 150-2/06

Eine insgesamt positive Bilanz der Arbeitsmarktreform hat Arbeitsministerin Malu Dreyer heute im rheinland-pfälzischen Landtag gezogen. Alle Beteiligten, Arbeitsgemeinschaften, die beiden optierenden Kommunen, aber auch der Landkreis Ahrweiler und die Agentur für Arbeit Mayen, die die Aufgaben in getrennter Trägerschaft für den Landkreis Ahrweiler wahrnehmen, hätten mit erheblichem logistischem und personellem Einsatz für die erfolgreiche Umsetzung der Arbeitsmarktreform gesorgt, so die Ministerin. „Aufgrund des großen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten Probleme schnell gemeistert werden“, hob Malu Dreyer hervor. Gleichzeitig gebe es noch eine Reihe von rechtlichen, personellen und organisatorischen Fragen, die gelöst werden müssten, um die Wirkung der Arbeitsmarktreformen sich noch besser entfalten zu lassen. Die Ministerin unterstrich in diesem Zusammenhang ihre Forderung nach mehr Eigenständigkeit der Arbeitsgemeinschaften und ihrer Geschäftsführungen.

Zur Eingliederung arbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt sei es grundsätzlich sinnvoll, die Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen gleichermaßen zu nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit habe als kompetente Partnerin den Überblick über den ersten Arbeitsmarkt, die Kommunen brächten wichtige Erfahrungen aus der Sozialhilfe mit ein. Gleichzeitig wies sie aber darauf hin, dass aus ihrer Sicht die Konstruktion der Arbeitsgemeinschaften, in denen beide Seiten zusammenarbeiten, verbesserungsbedürftig sei. Die rheinland-pfälzische Landesregierung habe daher wiederholt gefordert, dass die Arbeitsgemeinschaften eigenständige Organisationseinheiten werden und größere Ermessens- und Entscheidungssspielräume erhalten. Die Ministerin erneuerte an dieser Stelle auch ihre Forderung, die Länder stärker und umfassender in die Rechts- und Fachaufsicht der Arbeitsgemeinschaften mit einzubeziehen, wie es auch bereits der Ombudsrat vorgeschlagen habe. Sie erwartet größere Klarheit in dieser Frage von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Organisation der Arbeitsgemeinschaften, das für Ende des Jahres in Aussicht steht.

Die Arbeitsmarktreform hat nach Einschätzung der Ministerin zu einer Reduzierung der verdeckten Armut beigetragen. Insbesondere Menschen, die früher nur Arbeitslosenhilfe bezogen und ihren Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen nicht geltend gemacht hätten, machten nun als Bedarfsgemeinschaften in Rahmen der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende von ihrem Recht Gebrauch. Eine positive Wirkung der Arbeitsmarktreform sei auch, dass alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erfasst und in die Integrationsbemühungen einbezogen werden.

Bei der Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt hätten die Arbeitsgemeinschaften bislang gute Erfolge erzielt. So hätten im Jahr 2005 über 50.500 Langzeitarbeitslose den Weg in die Erwerbstätigkeit gefunden. Dies sei vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsgemeinschaften erst im Jahr 2005 ihre Arbeit aufgenommen hätten und sehr viele ehemalige Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger zum ersten Mal in Integrationsbemühungen einbezogen worden seien, ein beachtliches Arbeitsergebnis.

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