Malu Dreyer wirbt um Zustimmung für UN-Konvention

Plenum/Menschen mit Behinderungen

Nr. 184-4/07

„Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entspricht dem Selbstverständnis der behinderten Menschen und ihrem Anspruch auf umfassende Teilhabe“. Das erklärte Sozialministerin Malu Dreyer heute im rheinland-pfälzischen Plenum. Sie warb in diesem Zusammenhang dafür, dass der rheinland-pfälzische Landtag die schnelle und vorbehaltlose Ratifizierung der Konvention und des Zusatzprotokolls durch die Bundesrepublik Deutschland befürwortet. Auch soll ausdrücklich die Beteiligung der behinderten Menschen selbst und ihrer Verbände im Prozess der Ratifizierung und der Umsetzung der UN-Konvention festgeschrieben werden.

„Ich hoffe, dass der Landtag von Rheinland-Pfalz in dieser Frage einstimmig einer guten Tradition folgt und bundesweit die führende Rolle des Landes in der Politik für Menschen mit Behinderungen deutlich macht“, sagte Malu Dreyer. Die UN-Konvention sei ein weiterer wichtiger Schritt zum Abbau von Benachteiligungen und für mehr Teilhabe von behinderten Menschen. Sie berühre die elementaren Bereiche wie das Recht auf Leben, Barrierefreiheit, Rechtsfähigkeit, gemeinsame Bildung und den Zugang zum Gesundheitssystem. Auch das Recht auf Selbstbestimmung und eine selbstbestimmte Lebensführung sei Inhalt der Konvention. Im Zusatzprotokoll wird die Ombudsfunkton eines für alle Vertragsstaaten zuständigen Ausschusses für die Rechte der Menschen mit Behinderungen anerkannt.

Die Konvention sei Ausdruck eines modernen Verständnisses von Politik für behinderte Menschen, das die Wahlfreiheit und den Wunsch nach Selbstbestimmung und Teilhabe in den Mittelpunkt rücke, unterstrich Malu Dreyer. In Rheinland-Pfalz sei das bereits seit einigen Jahren Leitlinie der Politik. Vor fünf Jahren trat das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Kraft, mit dem Rheinland-Pfalz zum Vorreiter unter den Bundesländern wurde. Die innovativen Instrumente dieses Gesetzes setze die Landesregierung beispielsweise durch persönliche Budgets, Beteiligungsrechte für kommunale Behindertenbeiräte und -beauftragte oder Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit konsequent um.

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