Eine Reform der Eingliederungshilfe müsse sich vor allem stärker an den individuellen Bedürfnissen und am Bedarf der behinderten Menschen orientieren und ihre Teilhabe und Selbstbestimmung im Blick haben, so die Ministerin. Dazu müsse das Hilfesystem durchlässiger und flexibler gestaltet werden. Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen müssten sich an diejenigen von Menschen ohne Behinderungen angleichen, dazu gehören das Wohnen in der eigenen Wohnung, das Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der Vorrang ambulanter vor stationären Leistungen. Individuelle Teilhabeplanung, an der die Menschen aktiv beteiligt würden, und lokale Koordination und Planung von Teilhabestrukturen müssten selbstverständlicher Teil des Hilfesystems werden. Darüber hinaus sollten neue Formen der Finanzierung von Leistungen für behinderte Menschen erprobt werden.
Bereits im vorigen Jahr hatten die Arbeits- und Sozialministerinnen und –minister eine gesellschaftliche Diskussion über die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft aufgegriffen. In dem nun beschlossenen Antrag, der auf einer Ausarbeitung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe basiert, wurden die Forderungen vor allem nach besserer Teilhabe am Arbeitsleben konkretisiert. Die Vorschläge sollen nun mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen, der Leistungsanbieter, den Kommunalen Spitzenverbänden und Sozialleistungsträgern erörtert werden. In der nächsten Konferenz sollen die Ergebnisse diskutiert und ein Eckpunktepapier für die Reformgesetzgebung vorgelegt werden.
|
Menschen mit Behinderungen