Malu Dreyer: Rheinland-pfälzischer Landesbasisfallwert genehmigt

Krankenhäuser

Nr. 093-3/05

Als „Ergebnis mit Augenmaß“ bezeichnete Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute in Mainz die Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft im Land über die Höhe des Landesbasisfallwertes 2005. Das Ministerium genehmigte das Verhandlungsergebnis. Mit einem Wert von 2.888,10 Euro liegt der landesweite Basisfallwert im oberen Mittelfeld der Länder. Der Basisfallwert ist der rechnerische Durchschnittspreis für eine Krankenhausleistung und damit für die Vergütung im Krankenhaus. Die Spanne der einzelnen Länderbasisfallwerte reicht von 2.650 Euro bis 3.085 Euro.

Die Festlegung der Basisfallwerte ist eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung des neuen einheitlichen Preissystems für die Krankenhäuser. Bis 2003 wurden den Krankenhäusern die Kosten für eine Behandlung in der Regel über krankenhausspezifische Tagessätze erstattet; Leistungen orientierten sich damit an der Dauer des Aufenthaltes im Krankenhaus. Das bedeutete, dass beispielsweise eine Hüftoperation in einem Krankenhaus billiger ausfallen konnte als in einem anderen. Das neue Vergütungssystem pauschaliert die Preise in den Krankenhäusern und macht damit Krankenhausleistungen transparenter und wirtschaftlicher. Ein Orientierungsrahmen für die Berechnung der Vergütung und damit der Budgets für die Krankenhäuser bildet der Landesbasisfallwert. Je nach Art der Behandlung wird der Basisfallwert bei der Abrechnung mit einem höheren oder niedrigeren Faktor multipliziert. Für dieses Jahr ergibt sich für die Krankenhäuser ein Gesamtbudget von 1,7 Milliarden Euro.

„Mit dem für Rheinland-Pfalz verhandelten Wert können Krankenkassen und Krankenhäuser im Land gut zurechtkommen. Der gefundene Kompromiss wird die Krankenkassen finanziell nicht zusätzlich belasten. Für die Krankenhäuser des Landes bedeutet er eine gute Finanzierungsgrundlage“, so Malu Dreyer. Sie sei sehr froh, dass es in Rheinland-Pfalz gelungen ist, den Landesbasisfallwert auf dem Verhandlungsweg zu vereinbaren. Dies vermeide lange juristische Auseinandersetzungen und beweise die Handlungsfähigkeit und das hohe Verantwortungsbewusstsein der Partner. Sie dankte ausdrücklich allen Beteiligten, dem Schiedsstellenvorsitzenden für das sachgerechte Schiedsstellenverfahren, aber auch den Kassen und der Krankenhausgesellschaft für ihre Bereitschaft, sich unter der Moderation des Ministeriums zu einigen.

Teilen

Zurück