Nr. 116-2/04
Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Malu Dreyer kritisierte heute in Mainz die von Unions-Fraktionsvize Friedrich Merz vorgeschlagene Abschaffung des Kündigungsschutzes in Deutschland.
Immer hemmungsloser verrate die Union die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Wer monatlich seine Miete bezahle, seine Kinder und seine Familie versorge, müsse ein Anrecht auf einen bestimmten Bestandsschutz seines Arbeitsverhältnisses haben, erklärte die Ministerin. Dieses sei Voraussetzung für die individuelle und familiäre Lebensplanung sowie für finanzielle Dispositionen für die Zukunft, erläuterte die Ministerin.
Es sei ja bereits heute so, dass Arbeitgeber beim Vorliegen eines Kündigungsgrundes ein Arbeitsverhältnis in Deutschland kündigen könnten. Es müssten allerdings entsprechende Gründe nachgewiesen werden. Außerdem seien Kleinbetriebe vom Kündigungsschutz ausgenommen.
Ein schwacher Kündigungsschutz sei im Übrigen keineswegs eine Garantie für mehr Beschäftigung. Gerade die Kündigung von älteren, nicht mehr so leistungsfähigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Großbetrieben würde bei Verwirklichung der Vorschläge aus der CDU erleichtert. „Auch die Lockerungen des Kündigungsschutzes in der Ära Kohl haben die Beschäftigung nicht erhöhen können,“ sagte Malu Dreyer.
In manchen anderen Ländern in Europa gebe es zwar einen Kündigungsschutz mit einer geringeren Prüfungsintensität der Kündigungsgründe; dafür aber weitaus längere und höhere Sozialleistungen und staatliche Arbeitsplatzangebote als in Deutschland. Auch bestünde in vielen Ländern eine andere Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen, weil beispielsweise die Eigenheimquote wesentlich höher als in Deutschland sei, erklärte die Ministerin.
In diesem Zusammenhang wies sie die Aussage von Unions-Fraktionsvize Merz, dass es in der Schweiz keinen Kündigungsschutz gebe, als unzutreffend zurück. Vielmehr sei auch in der Schweiz der Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen, der besondere Kündigungsschutz bei Krankheit und Schwangerschaft sowie der Schutz vor fristlosen Kündigungen gesetzlich geregelt. Stelle im Falle eines Gerichtsverfahrens das zuständige Gericht fest, dass eine Kündigung missbräuchlich sei, so sei die Kündigung zwar gültig, der gekündigte Arbeitnehmer erhalte aber einen Anspruch auf Entschädigung. In Industriebetrieben seien überdies Tarifverträge gültig, die tarifliche Regelungen zum Kündigungsschutz enthielten.
„Vorschläge wie die von Unions-Fraktionsvize Merz, so unsinnig sie auch sind,“ betonte die Ministerin, „tragen vor allem zu einer Verunsicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. In der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Situation erschweren sie eine erfolgreiche Reformpolitik!