Nr. 190-2/05
Für die Zeit der Fußballweltmeisterschaft 2006 besteht wegen der großen Besucherströme aus dem In- und Ausland bundesweit ein besonderes Bedürfnis, die Ladenöffnungszeiten zu verlängern. Die Landesregierung will, so Ministerin Dreyer, aus diesem Grund für den Zeitraum der Fußballweltmeisterschaft Ausnahmen von den Ladenschlusszeiten im Land gewähren.
Die Kommunen haben die Aufgabe, den Bedarf für zusätzliche Öffnungszeiten der Ladengeschäfte unter Berücksichtigung der Interessen der Bevölkerung, der Besucherinnen und Besucher der WM, der betroffenen Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Kirchen zu eruieren. Gerade auch an den Spielwochenenden ist davon auszugehen, dass die Fußballweltmeisterschaft Touristinnen und Touristen in allen Landesteilen anzieht.
Entsprechende Anträge nach Paragraph 23 des Gesetzes über den Ladenschluss im dringenden öffentlichen Interesse bezüglich der werktäglichen Ladenschlusszeiten sind von den Kommunen bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zu stellen. Bei dem öffentlichen Interesse im Sinne des Paragraph 23 des Gesetzes über den Ladenschluss handelt es sich um ein Versorgungsinteresse der Bevölkerung, das durch verlängerte Öffnungszeiten befriedigt werden kann, z.B. zur Versorgung größerer Menschenmengen in bestimmten Situationen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die die Aufgabe hat, in Allgemeinverfügungen Einzelheiten für die Ladenöffnungszeiten festzulegen, sei bereits über die Haltung der Landesregierung informiert. Für Sonn- und Feiertage soll landesweit großzügig von der Möglichkeit der Ausnahmeregelung im Ladenschlussgesetz Gebrauch gemacht werden können.
Um eine beschleunigte Antragsbearbeitung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu gewährleisten, sei den Kommunen empfohlen, bereits frühzeitig mit den Kirchen und den Gewerkschaften in einen Dialog zu treten.