Malu Dreyer: Kinder haben ein Recht auf einen guten Start ins Leben

Kinderschutzgesetz Rheinland-Pfalz

Nr. 106-5/07

Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und sie vor Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen, ist Ziel des Kinderschutzgesetzes Rheinland-Pfalz, das Familienministerin Malu Dreyer heute in Mainz vorstellte. Ziel der landesgesetzlichen Regelung sind die frühe Förderung des Kindeswohls durch gezielte Unterstützung der Eltern, die Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung unter anderem durch den Aufbau lokaler Netzwerke und die Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. Das Kabinett hat den Entwurf zustimmend zur Kenntnis genommen, jetzt wird er den Stellen außerhalb der Landesregierung zur Anhörung zugeleitet. Ziel ist eine Landtagsbefassung im Herbst, damit das Gesetz am 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Das Land stellt insgesamt bis zu 2,8 Millionen Euro pro Jahr für die Umsetzung bereit.

„Die meisten Eltern kommen gut mit der Erziehungsaufgabe zurecht. Dennoch gibt es Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Sie brauchen die besondere Unterstützung des Staates und der Gesellschaft zum Wohle ihrer Kinder“, so die Ministerin. Der Schutz des Kindeswohls liege primär in der Verantwortung der Kommunen. Aufgabe der Landesregierung sei es, die Kommunen bei der Erfüllung zu unterstützen. Eine zentrale Voraussetzung dazu sei eine enge Kooperation. Mit dem Aufbau lokaler Netzwerke sollen diese Zusammenarbeit intensiviert und vor allem weitere Akteure wie beispielsweise das Gesundheitswesen einbezogen werden. Darüber hinaus sollen unter anderem Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Sozialpädiatrische Zentren, Beratungsstellen, Familienbildungsstätten und Familiengerichte in den Netzwerken mitarbeiten. Den Jugendämtern obliege die Planung und Steuerung der lokalen Netzwerke. Sie sollen alle Beteiligten mindestens einmal im Jahr zu lokalen Konferenzen einladen. „Durch die Netzwerkarbeit sollen die Rahmenbedingungen für den Schutz des Kindeswohls, zu denen vor allem die enge Kooperation aller beteiligten Stellen einer Region gehört, optimiert werden“, so die Ministerin. Eine überregionale Servicestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung soll die Bildung dieser Netzwerke beratend unterstützen und auf einen gleichmäßigen Aufbau in allen Kommunen des Landes achten.

Zur Sicherstellung einer möglichst hundertprozentigen Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder soll ein verbindliches Einladungswesen eingerichtet werden. „Eine Verpflichtung zur Teilnahme mit entsprechenden Sanktionsmaßnahmen wird es nicht geben“, betonte die Ministerin. Dazu werde durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Zentrale Stelle eingerichtet, die Eltern rechtzeitig über die anstehende Untersuchung informiert und zur Teilnahme auffordert. Sie greift dazu auf Daten der Meldebehörden zurück. Wenn die Untersuchung erfolgt ist, meldet der betreffende Arzt oder die betreffende Ärztin dies an die Meldestelle zurück; diese Meldung ist verpflichtend, der Datenschutz wird von der Zentralen Stelle sichergestellt. Die Zentrale Stelle ermittelt diejenigen Kinder, die trotz wiederholter Einladung nicht an der Untersuchung teilgenommen haben, und informiert das zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Eltern in Verbindung und wirkt in geeigneter Weise darauf hin, dass ihr Kind an der Untersuchung teilnimmt. Wird trotz dieser Maßnahmen die Untersuchung nicht in Anspruch genommen und ergeben sich Hinweise auf eine Vernachlässigung, einen Missbrauch oder eine Misshandlung, wird das zuständige Jugendamt informiert. Die Jugendämter prüfen, ob die Notwendigkeit besteht zu intervenieren.

Die Landesregierung werde dem Landtag zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Umsetzung und die Erfahrungen berichten, so die Ministerin.

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