Nr. 171-4/06
„Die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt hat für die Landesregierung oberste Priorität. Deshalb ist es notwendig, noch mehr Integrationsbetriebe zu gründen, um Menschen mit Behinderungen höhere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu geben“, erklärte Sozialministerin Malu Dreyer heute in Trier bei der vierten Fachtagung ihres Hauses zum Thema ?Zukunftsaufgabe Integrationsbetrieb?. Derzeit gebe es mehr als 500 Arbeitsplätze für behinderte Menschen in Integrationsbetrieben in Rheinland-Pfalz; diese Zahl will sie bis 2010 auf insgesamt bis zu 2.000 Plätze steigern. Das wachsende Interesse an den jährlichen Fachtagungen des Ministeriums zeige, dass sich immer mehr Träger mit dem Thema auseinandersetzen, und stimme zuversichtlich, dass dieses Ziel erreicht werden könne, so die Ministerin.
„Integrationsbetriebe bieten Menschen mit Behinderungen die Chance auf einen Arbeitsplatz zu den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Arbeitgeber erhalten im Gegenzug hoch motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so die Ministerin. Das gesetzlich verbriefte Recht behinderter Menschen auf Teilhabe in allen grundlegenden Lebensbereichen, so auch am Berufsleben, müsse mit Leben gefüllt werden. Die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt gehöre zwingend dazu. Rheinland-Pfalz verfüge bundesweit über das dichteste Netz an Werkstätten für behinderte Menschen. Es gelte daher für diejenigen behinderten Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und möchten, verstärkt den Blick auf Alternativen zur Arbeit in der Werkstatt zu richten.
Die Ministerin verwies darauf, dass das Land mit innovativen Maßnahmen daran arbeite, behinderten Menschen die berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Als Beispiel nannte sie das Budget für Arbeit, das behinderte Menschen seit dem Frühjahr in Anspruch nehmen können und das den Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtere. Das Budget sei eine Geldleistung, die Arbeitgeber motiviere, auch ehemalige Werkstattbeschäftigte auf dem ersten Arbeitsmarkt einzustellen. Das Budget für Arbeit werde seit März 2006 zeitlich befristet mit fünf Werkstätten erprobt.
Um die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter voran zu bringen, hat das Sozialministerium darüber hinaus gemeinsam mit weiteren Partnerinnen und Partnern eine Vereinbarung geschlossen. Sie formuliert als wesentliches Ziel die Integration in den ersten Arbeitsmarkt vor einer Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen. Partnerinnen und Partner der Zielvereinbarung sind die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen, das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, der Landkreis- und der Städtetag, die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit und die Selbsthilfeverbände behinderter Menschen, vertreten durch das Netzwerk Selbstbestimmung und Gleichstellung sowie Werkstatträte. In einem ersten Schritt wurde unter der Leitung des Staatssekretärs im Sozialministerium und Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Richard Auernheimer, ein ?Forum Arbeit für Menschen mit Behinderung? eingerichtet, das sich insbesondere mit rechtlichen und verwaltungstechnischen Hindernissen für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen befasst.